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Immobilienertragsteuer: Senkung des Steuersatzes ab 2023

Der Verkauf von Liegenschaften unterliegt – sofern nicht eine Steuerbefreiung anwendbar ist – der Körperschaftsteuer, die in Form der Immobilienertragsteuer vom Notar abgeführt wird. Für NPOs beträgt die Körperschaftsteuer ab 2023 24% (2024: 23%) vom Veräußerungsgewinn (Kaufpreis abzüglich Anschaffungskosten). In bestimmten Fällen kann eine pauschale Ermittlung des Veräußerungsgewinns erfolgen. Der Steuersatz für die Immobilienertragsteuer beträgt im Jahr 2023 in diesen Fällen 3,36 % bzw. 14,4%. Ab 2024 3,22% bzw. 13,8%. Von einigen Notaren und Rechtsanwälten wird in einigen Fällen irrtümlich noch der erhöhte Steuersatz von 30% angewendet. Bitte prüfen Sie rechtzeitig die korrekte Berechnung der Immobilienertragsteuer. Wird ein höherer Steuersatz bei Selbstberechnung herangezogen, kann die Differenz im Wege der Veranlagung zurückgeholt werden.

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Dr. Karin Kovacs
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