Mit der Schaffung eines sogenannten Härtefallfonds hat die Bundesregierung einen zusätzlichen Hilfsfonds zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise auf Schiene gebracht. Dieser garantiert außerordentliche Förderungen für Ein-Personen-Unternehmen, freie Dienstnehmer*innen, Kleinstunternehmen und dezidiert auch für NPOs. Besonders betroffenen NPOs und ihre Mitarbeiter*innen erhalten hierdurch die nötige Unterstützung und können ihre wichtige Tätigkeit zugunsten der Gesellschaft fortführen. Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.
Eine entsprechende Verordnung ist in Vorbereitung und wird bereits am Montag in Kraft treten. NPOs können ab dann Ihre Anträge einbringen. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Kurzarbeit auch für NPOs (ohne Sozialpartnerregelung)
Besonders wichtig für den gemeinnützigen Sektor sind auch die neuen Regelungen für die Kurzarbeit. Waren gemeinnützige Vereine, die häufig keinen Kollektivvertrag haben, von der Kurzarbeit ausgeschlossen, so erlauben die neuen Richtlinien des AMS allen Zugang zur Kurzarbeit. Neben einer Einigung mit dem/der Arbeitnehmer*in ist dann nur noch eine entsprechende Erklärung des ÖGBs notwendig. Dann kann der Antrag beim AMS eingereicht werden.