Wien (OTS) – Heute Nacht hat der Nationalrat das „Betriebliche-Testungs-Gesetz“ beschlossen. In dessen Rahmen werden Betriebe, die vor Ort Corona-Testungen anbieten, mit Kostenzuschüssen unterstützt. Während neben Unternehmen auch Interessenvertretungen, wie die Industriellenvereinigung, im Gesetzestext explizit als anspruchsberechtigt genannt werden, ist der gesamte gemeinnützige Sektor vom Zugang zu Fördermitteln ausgeschlossen.
Mit dem am 24.2. beschlossenen „Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen“ möchte die österreichische Bundesregierung Anreize für Unternehmen schaffen, betriebliche Corona-Testungen für Mitarbeiter ebenso wie für Kunden und Angehörige vorzunehmen. Laut Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck werde es eine Förderung von 10 Euro pro durchgeführten Test zwischen 15.2. und 30.6. 2021 geben.
Österreichs Vereinswesen mit 250.000 Beschäftigen benachteiligt
„Der beschlossene Kostenzuschuss des Bundes für betrieblich durchgeführte Corona-Tests ist ein wichtiger Schritt, um ein regelmäßiges Testen fest in unserem Alltag zu verankern und damit die Virus-Verbreitung einzudämmen.“
, begrüßt Günther Lutschinger – Geschäftsführer Fundraising Verband Austria – den Gesetzesbeschluss, weist jedoch zugleich auf die massive Ungleichbehandlung ideeller Vereine und ihrer Mitarbeiter bei der geplanten Testungs-Förderung hin: „Neben Wirtschaftsbetrieben aller Branchen sollen auch Interessensvertretungen, wie die Industriellenvereinigung und der Österreichische Gewerkschaftsbund, anspruchsberechtigt sein. Österreichs vielfältige Sozial-, Kultur- und Sportvereine sind im Gesetz wieder einmal ignoriert und vom Kostenzuschuss ausgeschlossen worden – eine nicht nachvollziehbare Benachteiligung für einen ganzen Sektor, der immerhin sechs Prozent aller Erwerbstätigen hierzulande beschäftigt!“
Der Fundraising Verband Austria – Dachverband der Spendenorganisationen – fordert Wirtschaftsministerin Schramböck dazu auf, den gemeinnützigen Sektor gleichzustellen und die ideellen Vereine, die als Arbeitgeber ebenfalls Corona-Testungen durchführen, bei der Erstellung der Richtlinie für die Förderabwicklung zu berücksichtigen.
Gemeinnützige Bundesstiftungen und Fonds von Förderungen ausgeschlossen
Dass der Dritte Sektor von der Politik regelmäßig ignoriert und damit benachteiligt wird, zeigt auch der fehlende Zugang für 750 Bundesstiftungen und Fonds zu Corona-Hilfsmaßnahmen, wie dem NPO-Fonds. Rechtlich eigentlich gemeinnützigen Vereinen gleichgestellt, haben sie aufgrund einer bürokratischen Lücke bis heute keinen Zugang zu Corona-Fördermitteln, wie Günther Lutschinger aufzeigt: „Für eine COVID-Förderung ist eine Registrierungsnummer, wie im Falle eines Unternehmens die Firmenbuchnummer, beim Verein die ZVR-Nummer, Voraussetzung. Für Bundesstiftungen und Fonds gibt es seitens des Innenministeriums allerdings bis heute keine Regelung für die Ausstellung solch einer Identifikationsnummer. Ein Förderansuchen scheitert somit an jener fehlenden Nummer – eine geradezu kafkaeske Situation!“
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