AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fundraising Verband Austria, Veranstaltungen, Stand 06/2020

1. Allgemeines

Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen sind alle Veranstaltungen des Fundraising Verband Austria, unabhängig von Ort, Zeit und Dauer der Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.

Mit dem Absenden eines ausgefüllten Anmeldeformulars bieten Sie dem Fundraising Verband Austria verbindlich den Abschluss eines Vertrages an und akzeptieren damit gleichzeitig diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Anmeldung

2.1      Anmeldeprozess

Mit dem Absenden der verbindlichen Anmeldung zur Veranstaltung in der FVA Community haben Sie einen sicheren Platz auf der gebuchten Veranstaltung und ein für den FVA bindender Teilnahmevertrag kommt zustande.
Nach Abschluss der Anmeldung erhalten Sie per E-Mail eine Anmeldebestätigung. Eine Stornierung ist nicht möglich.

 

2.2         Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an unentgeltlichen Veranstaltungen ist Personen vorbehalten, die unmittelbar im Hochschul- und Wissenschaftsbereich, im Kulturbereich sowie im Freiwilligenwesen beschäftigt sind, sowie jenen, die sich damit befassen. Der FVA kann gegebenenfalls Anmeldungen von Personen ablehnen, sollten diese nicht der Zielgruppe entsprechen.

Für entgeltliche Veranstaltungen können ebenfalls Teilnahmevoraussetzungen festgelegt werden, die sich auf die Teilnehmenden als solche, ihre Qualifikationen oder ihre berufliche Tätigkeit beziehen können. Solche Voraussetzungen sind der Beischreibung der Veranstaltung auf der jeweiligen Website zu entnehmen.

Mit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie alle genannten Voraussetzungen erfüllen.

2.3      Teilnahmeplatzvergabe

Die Vergabe der Teilnahmeplätze erfolgt in der Reihenfolge des Anmeldungseingangs. Berücksichtigt werden dabei ausschließlich abgeschlossene Anmeldungen, durch das Ausfüllen des Anmeldeformulars alleine wird noch kein Platz für Sie gesichert. Bei Eröffnung einer Warteliste wird Mitgliedern des FVA der Vorzug gegeben.

Unabhängig davon, ob es sich um entgeltliche oder unentgeltliche Veranstaltungen handelt, behält sich der FVA das Recht vor, auch bereits abgeschlossene Anmeldungen abzulehnen, falls sich herausstellt, dass zwingende Kriterien für die Teilnahme auf Seiten des/der Teilnehmer*in nicht vorliegen.

3. Zahlungsbedingungen

Die Einhaltung der Zahlungsmodalitäten und des Zahlungstermins bildet eine wesentliche Voraussetzung für die Veranstaltungsteilnahme. Teilnahmegebühren müssen zur Gänze vor Beginn der Veranstaltung bezahlt werden, andernfalls ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich.

Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro und werden als Endpreise angegeben; eine Mehrwertsteuer wird nicht verrechnet. Die Zahlung der Veranstaltungsgebühr kann mittels Banküberweisung erfolgen. Die Rechnung erhalten Sie per Email zugeschickt und ist bis spätestens 14 Tage nach Erhalt einzuzahlen; maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt, zu dem Sie die Überweisung getätigt haben.

3.1      Umfang der Teilnahmegebühren

Die jeweiligen Gesamtteilnahmegebühren schließen die Teilnahme an der Veranstaltung, sowie sämtliche für die Veranstaltung benötigte Materialien ein. Es fallen für Teilnehmer*innen keine weiteren, für die Teilnahme zwingend notwendigen, Aufwendungen an.

Eventuell werden auf der Veranstaltung Verpflegung und Getränke angeboten – wenn angegeben, sind diese in den Teilnahmegebühren enthalten. Sonstige Kosten für Verpflegung und Getränke, die nicht im Zusammenhang der Veranstaltung angeboten werden, sowie eventuell anfallende Kosten für Garderobe, Parken, Anreise und Unterkunft sind selbst zu tragen und nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.

3.2      Ermäßigte Teilnahmegebühren

Bei ermäßigtem Tarif muss die Mitgliedschaft der angemeldeten Person oder der die Person beschäftigenden Organisation beim Fundraising Verband Austria spätestens bei der Buchung bestehen, damit der Mitgliederpreis gilt. Durch Auswahl eines Tickets zum Mitgliederpreis bei der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie die gewählten Voraussetzungen erfüllen. Sollte sich herausstellen, dass Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, wird die volle Teilnahmegebühr verrechnet.

Im Fall von Early Bird-Tickets richtet sich die Ermäßigung nach dem Zeitpunkt der Anmeldung, sowie der fristgerechten Einzahlung der Teilnahmegebühr; wird die angegebene Zahlungsfrist überschritten, verfällt auch der Early Bird-Rabatt.

4. Rücktrittsmodalitäten

Die Möglichkeit eines Rücktritts richtet sich nach der Art der Veranstaltung und dem Zeitpunkt des Einlangens der Rücktrittserklärung. Ebenso richtet sich das Entstehen von Stornogebühren nach dem Zeitpunkt des Einlangens der Rücktrittserklärung. Ein Rücktritt vom Teilnahmevertrag hat schriftlich zu erfolgen, in diesem Fall wird der Vertrag, sofern der Rücktritt zulässig war, storniert

Im Fall eines wirksamen Rücktritts vom Teilnahmevertrag werden eventuell bereits an den FVA geleistete Teilnahmegebühren, abzüglich eventueller Stornogebühren, rückerstattet.

Bis maximal 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung kann der Teilnahmevertrag, unabhängig vom Veranstaltungstyp, auf eine andere Person übertragen werden. Die Übertragung hat schriftlich zu erfolgen. Wenn für die Teilnahme als solche, oder den Erwerb einer besonderen Teilnahmekategorie, bestimmte Voraussetzungen nötig waren, so hat diese auch jene Person zu erfüllen, auf die der Vertrag übertragen wird. Die Übertragung eines zum Mitgliederpreis erworbenen Teilnahmevertrags ist also beispielsweise nur auf eine Person möglich, die ebenfalls einer FVA-Mitgliedsorganisation angehört.

4.1      Seminare & Fachtagungen

Ein Rücktritt ist bis zu 15 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung möglich. Eine Stornogebühr fällt nicht an.

4.2      Kongresse

Ein Rücktritt nach Buchung ist nicht möglich. Bis zu 7 Kalendertage vor der Veranstaltung ist es möglich, das Ticket innerhalb der Organisation an eine andere Person weiterzugeben.

 

4.3      Lehrgänge

Ein Rücktritt ist bis zu 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Für einen Rücktritt mehr als sechs Wochen vor der Veranstaltung werden keine Stornogebühren fällig, für einen Rücktritt zwischen sechs Wochen und 21 Tagen vor der Veranstaltung werden 50% des Gesamtteilnahmebetrags als Stornogebühren verrechnet.

4.4      Kostenlose Veranstaltungen

Über ein Nichterscheinen von angemeldeten Personen ist der Fundraising Verband Austria zum ehestmöglichen Zeitpunkt zu informieren. Eine Stornogebühr fällt nicht an. Nach Möglichkeit ist eine Ersatzperson zu entsenden, die stattdessen teilnimmt.

5. Allgemeine Regeln für den Besuch der Veranstaltung

Für den Fall, dass am Veranstaltungsort eine Hausordnung gilt, sind Teilnehmer*innen verpflichtet, diese einzuhalten. Des Weiteren gelten grundlegende Regeln für die Teilnahme an allen Veranstaltungen, unabhängig von Veranstaltungsort, -art und –zeit. Teilnehmer*innen haben allen Anordnungen von FVA-Mitarbeiter*innen jederzeit Folge zu leisten.

5.1      Weitergabe von Veranstaltungsinhalten an Dritte

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung gilt jeweils nur für eine Person. Es ist nicht gestattet, die Inhalte einer Veranstaltung Dritten zugänglich zu machen. Für den Fall dass eine Weitergabe von Inhalten an nicht angemeldete Personen gewünscht ist, muss dies im Vorfeld mit dem FVA abgesprochen werden und ist dies separat zu entlohnen.

5.1.1      Präsenzveranstaltungen

Insbesondere darf keine Person unter dem Namen einer anderen, angemeldeten Person eine Veranstaltung besuchen. Angemeldete Personen, die dies einer anderen Person ermöglichen, haften für die Kosten der Teilnahmegebühren dieser Person.

Vorträge, Podiumsdiskussionen und alle sonstigen Methoden der Wissensvermittlung auf Veranstaltungen dürfen weder gefilmt noch mittels Tonband aufgezeichnet werden. Falls im Anschluss an einen Vortrag Unterlagen ausgeteilt werden, dürfen diese nicht an Dritte weitergegeben werden.

5.1.2      Onlineveranstaltungen

Der Anmeldelink darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Ebenso dürfen Onlineveranstaltungen nicht von mehreren Personen über denselben Anmeldelink beziehungsweise vom selben Gerät aus besucht werden.  Angemeldete Teilnehmer*innen dürfen auch nicht mit sonstigen Methoden (Screensharing etc.) nicht angemeldeten Personen Zugang zu Onlineveranstaltungen verschaffen.

Die Veranstaltung darf weder als Ganzes noch in Teilen aufgezeichnet werden, weder als Video- noch als Tonaufnahme. Eventuell durch den FVA zur Verfügung gestellte Aufnahmen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

5.2      Unterlagen

Eventuell werden in Zusammenhang mit Veranstaltungen unterstützende Unterlagen durch den FVA oder die Vortragenden ausgegeben. Darauf besteht jedoch ausdrücklich kein Anspruch. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von durch Vortragende ausgegebenen Unterlagen kann der FVA keine Gewähr leisten.

Onlineveranstaltungen werden gegebenenfalls durch den FVA aufgezeichnet und teilweise im Nachhinein den Teilnehmer*innen oder allgemein auf der FVA-Website zugänglich gemacht. Dies wird spätestens zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Der FVA kann jedoch nicht für reibungslose Aufzeichnungen beziehungsweise deren spätere Abrufbarkeit garantieren.

5.3      Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Sämtliche rechtlichen Vorschriften, die auf der Veranstaltung zur Anwendung kommen, sind verpflichtend einzuhalten. Dies betrifft insbesondere Vorschriften des Jugendschutzes, Lärmschutzmaßnahmen, sowie Regelungen zu Brand- und Gesundheitsschutz.

Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmer*innen, sich über die geltende Rechtsordnung zu informieren, auf Unkenntnis kann sich nicht berufen werden. Bei Nichteinhaltung geltender rechtlicher Vorschriften kann notwendigenfalls ein Verweis von der Veranstaltung durch Mitarbeiter*innen des FVA oder des Veranstaltungsorts erfolgen. Dabei entsteht keinerlei Anspruch auf Kostenersatz für die Unmöglichkeit des weiteren Besuchs der Veranstaltung.

Für den Fall, dass Teilnehmer*innen geltende Rechtsvorschriften absichtlich, insbesondere nach diesbezüglicher Aufforderung durch Mitarbeiter*innen es FVA oder des Veranstaltungsorts, nicht einhalten, haben sie den FVA für alle daraus entstehenden Schäden schad- und klaglos zu halten.

6. Absage, Verschiebung oder Änderung von Veranstaltungen

Auch wenn keine ausdrückliche Mindestteilnehmeranzahl angegeben ist, können Veranstaltungen aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht durchgeführt werden, wenn sich zu wenige Teilnehmer*innen anmelden. Ebenso können Veranstaltungen nicht abgehalten werden, wenn der/die Vortragende erkrankt oder aus anderen Gründen nicht verfügbar und kein Ersatz vorhanden ist. In diesen Fällen, sowie wenn die Veranstaltung aus anderen Gründen, die nicht im Einflussbereich des FVA liegen, nicht stattfinden kann, können Veranstaltungen zur Gänze abgesagt, verschoben oder geändert werden. Durch Teilnehmer*innen eventuell bereits getätigte Aufwände in Zusammenhang mit der Veranstaltung werden in diesen Fällen nicht ersetzt.

6.1      Absagen von Veranstaltungen

Um eine Absage im Sinne dieser AGB handelt sich, wenn eine Veranstaltung ersatzlos gestrichen, also nicht bloß auf einen anderen Zeitpunkt verschoben oder unter anderen Modalitäten durchgeführt wird.  Die Absage einer Veranstaltung durch den FVA bewirkt, dass sämtliche Teilnahmeverträge storniert werden. Bereits (teilweise) bezahlte Teilnahmegebühren erstattet der FVA in diesem Fall zurück.

6.2      Verschiebungen von Veranstaltungen

Um eine Verschiebung handelt es sich in allen Fällen, in denen Veranstaltungen auf einen anderen Termin innerhalb eines auf den geplanten Veranstaltungsbeginn folgenden Zeitraums von 12 Monaten verschoben werden; eine Verlegung auf einen Ersatztermin mehr als 12 Monate später wird einer grundlegenden Änderung (siehe gleich unten) gleichgehalten. Die Verschiebung einer Veranstaltung durch den FVA hat keinen Einfluss auf die Teilnahmeverträge, diese bleiben aufrecht und gelten für den neuen Termin unverändert weiter.

6.3      Änderungen von Veranstaltungen

Bei Änderungen von Veranstaltungen wird danach differenziert, ob es sich um einen Eingriff in den Gesamtcharakter der Veranstaltung handelt („grundlegende Änderung“) oder nicht („geringfügige Änderung“).  Von geringfügigen Änderungen bleiben die Teilnahmeverträge unberührt. Für den Fall, dass grundlegende Änderungen in den 14 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn, also nach Ablauf des allgemeinen Rücktrittsrechts, vorgenommen werden, verlängert sich das Rücktrittsrecht. In diesem Fall ist ein Rücktritt vom Teilnahmevertrag bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn möglich.

6.3.1      Geringfügige Änderungen

Geringfügige Änderungen sind solche, die bei objektiver Betrachtung keinen Einfluss auf die Entscheidung von Teilnehmer*innen, eine Veranstaltung zu besuchen, haben können. Das sind beispielsweise die Änderung der Uhrzeit sowie der Austausch von Vortragenden bei Wahrung des Themas des Vortrags.

 

6.3.2      Grundlegende Änderungen

Grundlegende Änderungen sind all jene, bei denen objektiv davon auszugehen ist, dass sie die Entscheidung von Teilnehmer*innen zum Besuch von Veranstaltungen beeinflussen können. Insbesondere handelt es sich um grundlegende Änderungen bei Änderung des Themas einer Veranstaltung, bei einer Verlegung des Veranstaltungsorts in eine andere Gemeinde, sowie bei Änderung einer Präsenz- auf eine Onlineveranstaltung.

 

7. Gerichtsstand

Es kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Österreich zur Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Teilnahme an Veranstaltung des FVA ist Wien.

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Bestimmungen. In diesem Fall wird die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

Im Anmeldeformular muss immer ein Link mit Verweis auf die AGB sein, dem aktiv zugestimmt wird. Die Zustimmung sollte verpflichtend, eine Anmeldung also ohne sie nicht möglich sein.

AGB "Wirtschaft hilft!"

Zeitungsbeilagen im Rahmen der Aktion „Wirtschaft Hilft!“, Stand 05/2021

1. Präambel

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle abgeschlossenen Werkverträge betreffend die Veröffentlichung von Inseraten bzw. Organisations-präsentationen in Zeitungsbeilagen oder Advertorials zwischen der Fundraising Verband Austria Service GmbH (FVA-GmbH), im folgenden „Auftragnehmer“ genannt und dem jeweiligen Geschäftspartner, im Folgenden „Auftraggeber“ genannt.

1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur rechtswirksam, wenn sie in Schriftform erfolgen.

 

2. Auftragserteilung

2.1 Maßgeblich für sämtliche unter Punkt 1 genannten Werkverträge sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Preisliste des Auftragnehmers, die im Zuge der Auftragsteilung übermittelt werden beziehungsweise abrufbar sind.

2.2 Die FVA-GmbH behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.3 Alle Aufträge müssen durch elektronische Übermittlung eines ausgefüllten Bestellformulars an den Auftragnehmer schriftlich erteilt werden. Mündliche Vereinbarungen, die nicht schriftlich bestätigt werden, sind nicht bindend.

2.4 Sämtliche Nebenabreden, die Bestandteil des Werkvertrages werden sollen, bedürfen ebenfalls der Schriftform.

 

3. Auftragsabwicklung

3.1 Voraussetzung an einer Teilnahme der Aktion „Wirtschaft hilft!“ ist eine gültige Mitgliedschaft beim Fundraising Verband Austria. Die Mitgliedschaft des Auftraggebers im Fundraising Verband Austria muss spätestens bei Übermittlung des Bestellformulars an den Auftragnehmer bestehen.

3.2 Platzierungswünsche und Erscheinungstermine binden die FVA-GmbH nicht.

3.3 Der Wunsch nach Ausschluss von Mitbewerbern wird seitens des FVA grundsätzlich nicht akzeptiert.

3.4 Die FVA-GmbH haftet nur für Schäden, die von ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden.

3.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aufgrund von Fällen höherer Gewalt (Verkehrs- und Betriebsstörungen u. a.). Die FVA-GmbH behält den Anspruch auf das volle Entgelt, wenn die zu veröffentlichende Werbung in angemessener Zeit nach Beseitigung der Störung veröffentlicht wird.

 

4. Rücktritt

4.1 Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tagen nach Auftragserteilung mittels schriftlicher Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.

4.2 Bei einem Rücktritt nach dieser 14-tägigen Frist ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche bereits entstanden Kosten, inklusive jenen für Erfüllungsgehilfen und sonstige für die Vertragsabwicklung beauftragten Dritten, zu ersetzen.

4.3 Der Auftragnehmer kann aus wichtigen Gründen jederzeit vom Vertrag zurücktreten, ist in diesem Fall aber verpflichtet, dem Auftraggeber sämtliche entstandenen Schäden zu ersetzen.

 

5. Druckunterlagen

5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Druckunterlagen (Bild- und Textdaten für das NGO-Porträt), die Teil der beauftragten Veröffentlichung werden sollen, binnen der durch den Auftragnehmer bekannt gegebenen Frist in digitaler Form bereit zu stellen.

5.2 Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die ausreichende Qualität der bereitgestellten Druckunterlagen (Auflösung der Bilddateien, sowie Fehlerfreiheit der Textdateien), sowie für die Wahl einer digitalen Methode der Übermittlung die eine ausreichende Qualität ermöglicht. Seitens des Auftragnehmers besteht keine Warnpflicht hinsichtlich einer eventuell mangelnden Qualität der Druckunterlagen.

5.3 Das Druck-PDF wird dem Auftraggeber mit ausreichend Vorlauf zur Korrektur geschickt. Sendet der Auftraggeber seine Korrekturen bis zu einem seitens der FVA-GmbH genannten Termin nicht zurück bzw. erfolgen bis dahin keine schriftlichen Änderungswünsche, so gilt die Genehmigung zum Druck erteilt.

5.4 Der Auftraggeber garantiert, dass die Druckunterlagen gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen. Seitens des Auftragnehmers erfolgt keine Prüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung der Druckunterlagen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer hinsichtlich sämtlicher aus Rechten Dritter an den Druckunterlagen entstehenden Ansprüchen schad- und klaglos zu halten.

 

6. Berechnung & Bezahlung

6.1 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Rechnung auf das in der Rechnung genannte Konto der FVA-GmbH zu überweisen.

6.2 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden gesetzliche Verzugszinsen laut § 1333 ABGB verrechnet. Kosten, die durch außergerichtliche oder gerichtliche Betreibung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die FVA-GmbH hat das Recht, die Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückzustellen.

 

7. Gerichtsstand und anwendbares Recht

7.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.

7.2 Auf das Auftragsverhältnis und allfällige Rechtsstreitigkeiten daraus ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des IPR und des UN-Kaufrechtsübereinkommens anzuwenden.