Fit für die Gemeinnützigkeitsreform
Das neue Gemeinnützigkeitsgesetz – seit 1.1.2024 in Kraft – stellt eine zentrale Veränderung für spendenwerbende Organisationen dar. Um diese Herausforderungen meistern zu können, laden wir Sie zu unserem Online Knowledge Bootcamp „Gemeinnützigkeitsreform“ vom 15. bis 17. April ein.
Expert*innen führen durch kurzweilige Sessions, die Neuerungen und Chancen der Reform beleuchten. In sechs Vorträgen, jeweils um 10-11 Uhr und 16-17 bzw. 16-17.30 Uhr, werden essenzielle Aspekte der Gesetzesreform diskutiert.
Die Themen reichen von der erweiterten Abzugsfähigkeit von Spenden über die Vereinfachung des Antragsverfahrens bis hin zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts. Besondere Aufmerksamkeit gilt auch dem Datenschutz im Kontext der Spendenabwicklung.
Das Bootcamp bietet eine einzigartige Gelegenheit, umfassend über die Implikationen der Reform informiert zu werden und Ihre Organisation optimal auf die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen vorzubereiten.
Wir zeichnen die Sessions auf. Falls Sie bei einzelnen Programmpunkten keine Zeit haben, stellen wir Ihnen die Aufnahmen gerne zur Verfügung.
Fit für die Gemeinnützig-
keitsreform
Das neue Gemeinnützigkeitsgesetz – seit 1.1.2024 in Kraft – stellt eine zentrale Veränderung für spendenwerbende Organisationen dar. Um diese Herausforderungen meistern zu können, laden wir Sie zu unserem Online Knowledge Bootcamp „Gemeinnützigkeitsreform“ vom 15. bis 17. April ein.
Expert*innen führen durch kurzweilige Sessions, die Neuerungen und Chancen der Reform beleuchten. In sechs Vorträgen, jeweils um 10-11 Uhr und 16-17 bzw. 16-17.30 Uhr, werden essenzielle Aspekte der Gesetzesreform diskutiert.
Die Themen reichen von der erweiterten Abzugsfähigkeit von Spenden über die Vereinfachung des Antragsverfahrens bis hin zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts. Besondere Aufmerksamkeit gilt auch dem Datenschutz im Kontext der Spendenabwicklung.
Das Bootcamp bietet eine einzigartige Gelegenheit, umfassend über die Implikationen der Reform informiert zu werden und Ihre Organisation optimal auf die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen vorzubereiten.
Wir zeichnen die Sessions auf. Falls Sie bei einzelnen Programmpunkten keine Zeit haben, stellen wir Ihnen die Aufnahmen gerne zur Verfügung.
Alles auf einen Blick
15., 16. und 17. April 2024
Täglich 10.00-11.00 Uhr und 16.00-17.00/17.30 Uhr
Online via Zoom
Kostenlos für FVA-Mitglieder
Last-Minute-Special für Nicht-Mitglieder: € 99,-
Das Ticket ist für alle 3 Tage, sprich alle 6 Sessions, gültig.
Die individuelle Buchung einzelner Sessions ist nicht möglich.
Alles auf einen Blick
15., 16. und 17. April 2024
Täglich 10.00-11.00 Uhr und 16.00-17.00/17.30 Uhr
Online via Zoom
Kostenlos für FVA-Mitglieder
Last-Minute-Special für Nicht-Mitglieder: € 99,-
Das Ticket ist für alle 3 Tage, sprich alle 6 Sessions, gültig. Die individuelle Buchung einzelner Sessions ist nicht möglich.
10.00-11.00 Uhr
16.00-17.30 Uhr
Gemeinnützigkeitsreformgesetz – und jetzt?
MMag. Michael Petritz, LL.M., TEP & Dr. Karin Kovacs
KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 wurde die Abzugsfähigkeit von Spenden erweitert, das Verfahren zur Erlangung der Spendenbegünstigung für die Antragstellung vereinfacht sowie das Gemeinnützigkeitsrecht modernisiert. Diese Session zielt darauf ab, einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Änderungen zu verschaffen.
Wir widmen uns folgenden Themen:
- Voraussetzung für die Erlangung der Spendenbegünstigung
- Antragsverfahren Neu
- Verpflichtungen der NPO bei Erlangung der Spendenbegünstigung
- Modernisierung der Bundesabgabenordnung, wie Holdingfunkton bei NPO, Kooperationen, nachträgliche Satzungsänderungen
Spendenbegünstigung und Datenschutz im Spendenwesen: Vorgaben und Best Practices
Jasmin Preuer, Mario Neubauer & Barbara Fahringer-Postl
BDO Austria Holding Wirtschaftsprüfung GmbH
Mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz wurde die Spendenabsetzbarkeit auf alle gemeinnützigen Organisationen ausgeweitet und das Verfahren zur Beantragung der steuerlichen Spendenbegünstigung deutlich vereinfacht. Bei der Verarbeitung der Spendendaten sind jedoch auch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der sichere Schutz von Daten zu berücksichtigen.
In dieser Session erhalten Sie praktische Tipps und Tricks im Zusammenhang mit der Beantragung der Spendenbegünstigung und der Verwaltung und Übermittlung der Spenderdaten an das Finanzamt sowie der Ausstellung von Spendenbestätigungen. Sie erhalten darüber hinaus einen Überblick über gesetzliche Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten und einen Einblick über die notwendigen Maßnahmen im Umgang mit Daten.
Zusätzlich werden in diesem Vortrag anhand von Beispielen mögliche Bedrohungen der Informationssicherheit dargelegt und Handlungsempfehlungen bereitgestellt.
10.00-11.00 Uhr
Gemeinnützigkeits-
reformgesetz – und jetzt?
MMag. Michael Petritz, LL.M., TEP & Dr. Karin Kovacs, KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 wurde die Abzugsfähigkeit von Spenden erweitert, das Verfahren zur Erlangung der Spendenbegünstigung für die Antragstellung vereinfacht sowie das Gemeinnützigkeitsrecht modernisiert. Diese Session zielt darauf ab, einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Änderungen zu verschaffen.
Wir widmen uns folgenden Themen:
- Voraussetzung für die Erlangung der Spendenbegünstigung
- Antragsverfahren Neu
- Verpflichtungen der NPO bei Erlangung der Spendenbegünstigung
- Modernisierung der Bundesabgabenordnung, wie Holdingfunkton bei NPO, Kooperationen, nachträgliche Satzungsänderungen
16.00-17.30 Uhr
Spendenbegünstigung und Datenschutz im Spendenwesen: Vorgaben und Best Practices
Jasmin Preuer, Mario Neubauer & Barbara Fahringer-Postl, BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz wurde die Spendenabsetzbarkeit auf alle gemeinnützigen Organisationen ausgeweitet und das Verfahren zur Beantragung der steuerlichen Spendenbegünstigung deutlich vereinfacht. Bei der Verarbeitung der Spendendaten sind jedoch auch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der sichere Schutz von Daten zu berücksichtigen.
In dieser Session erhalten Sie praktische Tipps und Tricks im Zusammenhang mit der Beantragung der Spendenbegünstigung und der Verwaltung und Übermittlung der Spenderdaten an das Finanzamt sowie der Ausstellung von Spendenbestätigungen. Sie erhalten darüber hinaus einen Überblick über gesetzliche Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten und einen Einblick über die notwendigen Maßnahmen im Umgang mit Daten.
Zusätzlich werden in diesem Vortrag anhand von Beispielen mögliche Bedrohungen der Informationssicherheit dargelegt und Handlungsempfehlungen bereitgestellt.
Dienstag, 16. April 2024
10.00-11.00 Uhr
16.00-17.00 Uhr
Übergangsregelung: Was Sie als bereits spendenbegünstige Organisation beachten müssen
Mag. Alexander Kastelic & Mag. Dr. Christoph Schirmbrand
Halpern & Prinz Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsges.m.b.H.
In dieser Session erfahren Sie alles Wichtige über die Übergangsregelungen des neuen Gesetzes. Wir erläutern die spezifischen Auswirkungen für bereits spendenbegünstigte Vereine, darunter allfällige Satzungsänderungen, die Abschaffung von Spendensammelvereinen und deren Überführung in Mittelbeschaffungskörperschaften. Zudem gehen wir auf die Besonderheiten für NPOs unterschiedlicher Größe ein.
Nutzen Sie die Chance, um sicherzustellen, dass Ihre Organisation den neuen rechtlichen Anforderungen entspricht.
Chancen & Risiken der Reform
Mag. Natascha Stornig-Wisek & Tuba Kandönmez, MSc
LeitnerLeitner | Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Diese Session zielt darauf ab, Organisationen aufzuzeigen, wie sie die Chancen ergreifen und gleichzeitig die Risiken, die mit dem neuen Gesetz verbunden sind, effektiv managen können, um ihre Ziele zu erreichen und ihre gemeinnützige Mission zu stärken.
So stellt die Einführung der „Wohlverhaltensklausel“ als neue Voraussetzung für die Spendenbegünstigung ein mögliches Risiko dar. Demnach können strafbare Handlungen der Körperschaft oder ihrer Entscheidungsträger*innen bzw. Mitarbeitenden und die systematische Förderung von strafbaren Handlungen zum Versagen bzw. Widerruf der Spendenbegünstigung führen.
Gleichzeitig dazu eröffnen gesetzliche Änderungen, insbesondere für Ausgliederungen sowie die gelockerten Vorgaben für Dachverbände, neue Wege für organisatorische Flexibilität und Zusammenarbeit. Zusätzlich bieten die Verbesserungen bei den finanziellen Zuwendungen an Stiftungen, durch Wegfall der Obergrenzen und Lockerung von Verwendungssperren, erweiterte finanzielle Möglichkeiten.
10.00-11.00 Uhr
Übergangsregelung: Was Sie als bereits spendenbegünstige Organisation beachten müssen
Mag. Alexander Kastelic & Mag. Dr. Christoph Schirmbrand, Halpern & Prinz Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsges.m.b.H.
In dieser Session erfahren Sie alles Wichtige über die Übergangsregelungen des neuen Gesetzes. Wir erläutern die spezifischen Auswirkungen für bereits spendenbegünstigte Vereine, darunter allfällige Satzungsänderungen, die Abschaffung von Spendensammelvereinen und deren Überführung in Mittelbeschaffungskörperschaften. Zudem gehen wir auf die Besonderheiten für NPOs unterschiedlicher Größe ein.
Nutzen Sie die Chance, um sicherzustellen, dass Ihre Organisation den neuen rechtlichen Anforderungen entspricht.
16.00-17.00 Uhr
Chancen & Risiken der Reform
Mag. Natascha Stornig-Wisek & Tuba Kandönmez, MSc, LeitnerLeitner | Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Diese Session zielt darauf ab, Organisationen aufzuzeigen, wie sie die Chancen ergreifen und gleichzeitig die Risiken, die mit dem neuen Gesetz verbunden sind, effektiv managen können, um ihre Ziele zu erreichen und ihre gemeinnützige Mission zu stärken.
So stellt die Einführung der „Wohlverhaltensklausel“ als neue Voraussetzung für die Spendenbegünstigung ein mögliches Risiko dar. Demnach können strafbare Handlungen der Körperschaft oder ihrer Entscheidungsträger*innen bzw. Mitarbeitenden und die systematische Förderung von strafbaren Handlungen zum Versagen bzw. Widerruf der Spendenbegünstigung führen.
Gleichzeitig dazu eröffnen gesetzliche Änderungen, insbesondere für Ausgliederungen sowie die gelockerten Vorgaben für Dachverbände, neue Wege für organisatorische Flexibilität und Zusammenarbeit. Zusätzlich bieten die Verbesserungen bei den finanziellen Zuwendungen an Stiftungen, durch Wegfall der Obergrenzen und Lockerung von Verwendungssperren, erweiterte finanzielle Möglichkeiten.
Mittwoch, 17. April 2024
10.00-11.00 Uhr
16.00-17.30 Uhr
Alte Statuten wegwerfen?
Dr. Thomas Höhne
Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG
Wegwerfen müssen Sie nichts, aber anpassen sollten Sie Ihre Statuten unbedingt.
Denn das neue Gemeinnützigkeitsreformgesetz bringt signifikante Änderungen mit sich, die insbesondere für Vereine, denen die Spendenbegünstigung ein Anliegen ist, von Bedeutung sind. Eine sorgfältige Anpassung der Statuten an die neuen Vorgaben gewährleistet, dass Ihr Verein weiterhin von den steuerlichen Vorteilen der Gemeinnützigkeit profitieren kann.
In dieser Session geht Dr. Thomas Höhne auf die Schlüsselelemente ein, die bei der Anpassung der Statuten Beachtung finden sollten. Er beleuchtet, welche spezifischen Unstimmigkeiten es zu vermeiden gilt und wie Sie sicherstellen können, dass Ihre Organisation den Anforderungen des neuen Gesetzes vollumfänglich entspricht.
Freiwilligenpauschale und Strafregisterbescheinigung
Mag. Wilfried Krammer & Sigrid Kickingereder
Deloitte Wirtschaftsprüfungs GmbH & Katholische Jungschar
Die Freiwilligenpauschale ermöglicht es nun, Menschen für ihre freiwillige Tätigkeit in gemeinnützigen Vereinen finanziell zu entlohnen. Steuerberater Wilfried Krammer von Deloitte stellt ihnen alle gesetzlichen Rahmenbedingungen vor und gibt auch einen Einblick in die Abrechnungsmodalitäten. Sigrid Kickingereder von der Katholischen Jungschar erläutert den Umgang mit der Freiwilligenpauschale. Darüber hinaus werden die Bedingungen und der Ablauf zum Erhalt der kostenlosen Strafregisterbescheinigung erkläutert, inklusive Praxisbeispiele.
Diese Session findet innerhalb der Veranstaltungsreihe „Forum Freiwilliges Engagement“ in Kooperation mit dem Wiener Hilfswerk statt.
10.00-11.00 Uhr
Alte Statuten wegwerfen?
Dr. Thomas Höhne, Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG
Wegwerfen müssen Sie nichts, aber anpassen sollten Sie Ihre Statuten unbedingt.
Denn das neue Gemeinnützigkeitsreformgesetz bringt signifikante Änderungen mit sich, die insbesondere für Vereine, denen die Spendenbegünstigung ein Anliegen ist, von Bedeutung sind. Eine sorgfältige Anpassung der Statuten an die neuen Vorgaben gewährleistet, dass Ihr Verein weiterhin von den steuerlichen Vorteilen der Gemeinnützigkeit profitieren kann.
In dieser Session geht Dr. Thomas Höhne auf die Schlüsselelemente ein, die bei der Anpassung der Statuten Beachtung finden sollten. Er beleuchtet, welche spezifischen Unstimmigkeiten es zu vermeiden gilt und wie Sie sicherstellen können, dass Ihre Organisation den Anforderungen des neuen Gesetzes vollumfänglich entspricht.
16.00-17.30 Uhr
Freiwilligenpauschale und Strafregisterbescheinigung
Mag. Wilfried Krammer & Sigrid Kickingereder,
Deloitte Wirtschaftsprüfung Styria GmbH & Katholische Jungschar
Die Freiwilligenpauschale ermöglicht es nun, Menschen für ihre freiwillige Tätigkeit in gemeinnützigen Vereinen finanziell zu entlohnen. Steuerberater Wilfried Krammer von Deloitte stellt ihnen alle gesetzlichen Rahmenbedingungen vor und gibt auch einen Einblick in die Abrechnungsmodalitäten. Sigrid Kickingereder von der Katholischen Jungschar erläutert den Umgang mit der Freiwilligenpauschale. Darüber hinaus werden die Bedingungen und der Ablauf zum Erhalt der kostenlosen Strafregisterbescheinigung erkläutert, inklusive Praxisbeispiele.
Diese Session findet innerhalb der Veranstaltungsreihe „Forum Freiwilliges Engagement“ in Kooperation mit dem Wiener Hilfswerk statt.
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