COVID-19-Gesetz & NPOs
Im Eilverfahren hat der Nationaltrat am Wochenende das COVID-19 Gesetz beschlossen. Ziel des Maßnahmenbündels ist es, die Auswirkungen auf die Wirtschaft abzufedern und ab 16.3. Maßnahmen umzusetzen. Der Fundraising Verband Austria drängt darauf, dass sämtliche Maßnahmen auch für NPOs gelten müssen.
Um die Liquidität aller Dienstgeber*innen zu sichern, haben die Österreichische Gesundheitskasse, die SVS und auch die Finanz angekündigt, dass auf Antrag Beiträge und Steuervorschreibungen ohne Verzugszinsen gestundet werden können. Auch Ratenzahlungen sind möglich. Deshalb ist eine rasche Kontaktaufnahme mit beiden Sozialversicherungsträgern zu empfehlen.
Seit 16.3.20 gilt auch die neue Covid-19-Kurzarbeit-Regelung: Laut Ministerium für Arbeit, Jugend und Familie gilt die Regelung auch für den gemeinnützigen Sektor. Details sollen mit dem jeweiligen Arbeitsmarktservice (AMS) abgeklärt werden.
Bitte nicht von den Verweisen auf die Sozialpartnervereinigung irritieren lassen und den Prozess, so gewünscht, in Gang setzen. An einer rechtlichen Klarstellung wird intensiv gemeinsam mit den Mitgliedern des Bündnis Gemeinnützigkeit gearbeitet.
Sonderbetreuungszeit: Elternteile von Kindern unter 14 Jahren, deren Schulen bzw. Kindergärten geschlossen sind und bei denen der andere Elternteil oder sonstige Angehörige / Betreuungseinrichtungen etc. sich nicht um die Versorgung der Kinder kümmern können und kein ungestörtes Arbeiten im Homeoffice möglich ist, können mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zu drei Wochen Sonderbetreuungszeit nehmen. Ein Drittel der Kosten übernimmt das AMS. Diese Maßnahme ist vorerst bis Ostern befristet. Auf Grund der Überlastung kann das AMS derzeit noch keine Anträge entgegennehmen.
Bei Fragen, Hinweisen und Problemen zum COVID-19-Gesetz bitte per Email (Betreff: COVID-19-Gesetz & NPOs) an fva@fundraising.at mit uns Kontakt aufnehmen.