Wien, 5.07.2023. Seit der Einführung der Spendenabsetzbarkeit 2009 haben Unterstützer von Bildungs- und Sportvereinen darauf gewartet, ihre Spenden ebenfalls steuerlich absetzen zu können. Mit dem heutigen Regierungsbeschluss ist es endlich soweit. Die Bundesregierung setzt ihr Vorhaben aus dem Regierungsprogramm um und erweitert den Zugang zur Spendenbegünstigung auf alle gemeinnützigen Bereiche. Der Fundraising Verband Austria erwartet sich dadurch wichtige Impulse, denn aktuelle Spendendaten zeigen: Die Teuerung hat die Spendenbereitschaft zuletzt deutlich sinken lassen.
Im Spendenbericht 2022 hat der Fundraising Verband Austria eine mögliche negative Entwicklung des Spendenaufkommens prognostiziert. Nun belegen aktuelle Zahlen erstmals tatsächlich einen Rückgang beim Spenden in Österreich. Im April haben die Einnahmen der gemeinnützigen Organisationen den tiefsten Stand seit vier Jahren erreicht. „Die Teuerung ist im Frühjahr eindeutig angekommen im heimischen Spendenwesen“, bringt es Günther Lutschinger, Geschäftsführer Fundraising Verband Austria, auf den Punkt und geht ins Detail: „Österreich ist traditionell ein Land der Kleinspender, 85 Prozent aller Spenden resultieren aus kleinen Beträgen unter 200 Euro. Der auf die unteren und mittleren Einkommensschichten gestiegene wirtschaftliche Druck wirkt sich umso deutlicher auf das Spenden aus.“
Spendenbegünstigung neu soll Anreize schaffen
Die von der Bundesregierung heute beschlossene Ausdehnung und Vereinheitlichung der Spendenabsetzbarkeit komme daher gerade noch rechtzeitig, um die Spendenfreude der Bevölkerung durch den steuerlichen Vorteil wieder zu beflügeln. 2009 für die meisten gemeinnützigen Bereiche eingeführt, hat die Möglichkeit, Spendenzuwendungen steuerlich geltend zu machen, ein kontinuierliches Wachstum eingeleitet. Bis 2022 hat sich das Aufkommen fast verdreifacht. Davon konnten jedoch nicht alle NPOs gleichermaßen profitieren. Wichtigen Bereichen, wie Bildung, Tierschutz, Sport und Teilen der Kultur war der Zugang zur Absetzbarkeit bisher verwehrt. Sie konnten weniger stark wachsen und spüren den aktuellen Spendenrückgang umso deutlicher.
Warten auf Fairness seit 2009
Die bisherige Gesetzgebung in puncto Spendenabsetzbarkeit war geprägt von teils absurden Ausschlüssen und Hürden. So waren etwa Zuwendungen an Bildungsvereine in Entwicklungsländern begünstigt, nicht jedoch an Vereine, die an Brennpunktschulen in Österreich wirken. Ebenso verwunderlich: der Schutz der Wildtiere wurde steuerlich anerkannt, jener von Haustieren nicht. Für Kulturvereine war die Spendenabsetzbarkeit wiederum nur unter der Auflage möglich, dass der Verein zugleich eine Bundes- oder Landesförderung bezieht. „All diese unverständlichen und unfairen Sonderregeln haben mit der neuen Spendenabsetzbarkeit endlich ein Ende. Wir sind überzeugt, dass einheitliche steuerliche Anreize für alle Spendenden das Geben für gemeinnützige Anliegen insgesamt wieder beflügeln wird.“, so Günther Lutschinger. Eine Schätzung von ECO Austria ergab, dass allein beim Thema Bildung durch eine Gleichstellung der Begünstigung zusätzlich mindestens 30 Mio. Euro pro Jahr kurzfristig zu erwarten sind. Laut einer Public Opinion-Umfrage würden 42% der Menschen in Österreich Bildungszwecke unter der Voraussetzung der Absetzbarkeit mit ihren Spenden unterstützen.
Wichtige Punkte der Neuregelung der Spendenabsetzbarkeit sind aber auch Maßnahmen zur Vereinfachung der Antragstellung für kleine Vereine, Verbesserungen für gemeinnützige Stiftungen und mehr Rechtssicherheit im Verfahren.
„Nach dem Beschluss des neuen Freiwilligengesetzes und dem kürzlich fixierten Energiekostenzuschuss für NPOs hat die Regierung bereits zwei lange gehegten Forderungen des gemeinnützigen Sektors Rechnung getragen. Der umfassende Zugang zur Spendenabsetzbarkeit ist ein weiterer Meilenstein, um die wichtigen Aufgaben von Non Profit Organisationen in Zukunft abzusichern“, ist Lutschinger überzeugt.
Meilensteine der Spendenbegünstigung in Österreich
- 1.1994: Einführung der Spendenbegünstigung für wissenschaftliche Vereine, Universitäten und ausgewählte Museen
- 1.2009: Ausweitung auf mildtätige und soziale Körperschaften sowie auf den Bereich Entwicklungszusammenarbeit
- 1.2012: Ausweitung auf Umweltschutz, anerkannte Tierheime und Freiwillige Feuerwehren
- 1.2016: Ausweitung auf Kultur (mit Einschränkungen) und erstmals Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen
- 1.2024: 30 Jahre nach der erstmaligen Einführung werden sämtliche gemeinnützigen Zwecke begünstigt
Zahlen und Fakten – die Spendenabsetzbarkeit wirkt!
- Seit 2009 haben sich die Spendeneinnahmen fast verdreifacht
- 900 Mio. Euro wurden in Österreich 2022 gespendet
- Rund 6.000 Einrichtungen sind derzeit begünstigt
- 2014 haben erstmals mehr als 1 Mio. Menschen Spenden steuerlich geltend gemacht
Hier gehts zum Video „Doorstep vom Ministerrat“ vom 5.7.2023.
Und hier finden Sie die Ministerratsbeschlüsse vom 5.7.2023
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Dr. Andreas Anker, Presse Fundraising Verband Austria,
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