Wien, 1.12.2021. Im Jahr 2009 wurde die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden in umfassender Form eingeführt und hat das Aufkommen zugunsten gemeinnütziger Projekte anhaltend beflügelt. Doch bis heute hat die gesetzliche Regelung Lücken und nicht nachvollziehbare Hürden, sodass Bereiche wie Bildungsförderung und Tierschutz von den Vorteilen der Begünstigung ausgeschlossen sind. Der Fundraising Verband Austria und der Verband für gemeinnütziges Stiften begrüßen daher die im Finanzausschuss beschlossene Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Spendenabsetzbarkeit und des Gemeinnützigkeitsrechts. Angesichts des Bildungsnotstands ist eine rasche Einsetzung dringend notwendig.
Im gestern präsentierten Spendenbericht 2021 macht der Fundraising Verband – Dachverband der Spendenorganisationen – auf die seit 13 Jahren bestehende Benachteiligung u.a. von Spenden für Bildung aufmerksam. „Dass der Gesetzgeber die Absetzbarkeit von Spenden zur Bildungsförderung in Österreich in Zeiten des Bildungsnotstands noch immer nicht möglich gemacht hat, ist ein Armutszeugnis. Als Sprachrohr des Dritten Sektors plädieren wir dafür, die angekündigte parlamentarische Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts rasch einzurichten und Taten folgen zu lassen.“, betont Günther Lutschinger, Geschäftsführer Fundraising Verband Austria.
Doppelter Nachteil für Bildungsstiftungen
Zuwendungen von Bildungsstiftungen werden im aktuellen Steuerrecht sogar doppelt benachteiligt. Nicht nur, dass ihnen die Absetzbarkeit verwehrt wird, sie müssen durch die Einhebung der Kapitalertragssteuer 27,5% der Spenden an das Finanzamt abgeben, was verhindert, dass die Mittel für Bildungsprojekte in voller Höhe ihrem Zweck zukommen können. „Der Verband für gemeinnütziges Stiften begrüßt den Antragsbeschluss der Regierungsparteien zur Bildung der Arbeitsgruppe und hofft, dass die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für Gemeinnützige damit weiter verbessert werden. In Anbetracht der großen Herausforderungen für Österreichs Bildungswesen in der Pandemie können gemeinnützige Stiftungen und Stifter*innen wertvolle Unterstützung leisten. Doch die legislative Benachteiligung ist demotivierend für sie.“, stellt Ruth Williams, Generalsekretärin Verband für gemeinnütziges Stiften, klar.
Rückfragehinweis:
Dr. Andreas Anker, Presse Fundraising Verband Austria
M: 0676 421 47 06, E: presse@fundraising.at