Fundraising Verband begrüßt Absicherung freiwilliger Katastrophenhelfer, fordert aber weitere Verbesserungen für alle ehrenamtlich Engagierten in Österreich.
Wien, 3.7.2019. Mit dem gestrigen Parlamentsbeschluss sind freiwillige Helfer bei Einsätzen rund um Katastrophen oder Großschadensereignisse künftig besser abgesichert. Sie werden Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung haben, müssen aber die Dienstfreistellung mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Der Fundraising Verband Austria – Dachverband der österreichischen Spendenorganisationen – begrüßt diese wichtige Verbesserung als ersten Schritt zur Förderung des Freiwilligenwesens, fordert aber weitere umfassende Maßnahmen. Davon sollen sämtliche ehrenamtlichen Helfer hierzulande profitieren, von der Pflege bis zum Bildungsbereich.
„Der beschlossene Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung bedeutet für Helfer bei Katastrophen- und Rettungseinsätzen eine entscheidende Verbesserung in puncto Rechtssicherheit. Es braucht aber ein umfassendes Paket zugunsten des gesamten Freiwilligenwesens und bessere Rahmenbedingungen für alle ehrenamtlich Engagierten in Österreich.“, betont Günther Lutschinger, Geschäftsführer des Fundraising Verbands Austria.
Rund 2,3 Mio. Menschen betätigen sich hierzulande freiwillig in weit über 100.000 gemeinnützigen Vereinen und Organisationen. Sie leisten rund 9,2 Mio. Arbeitsstunden pro Woche ehrenamtlich. Alleine die Freiwilligen Feuerwehren sind bei 279.000 Hilfseinsätzen pro Jahr aktiv. Über 3 Mio. Einsatzfahrten leistet das Österreichische Rote Kreuz. „Grund genug, um dem Freiwilligenwesen auf politischer Ebene mehr Aufmerksamkeit zu schenken und umfassende Verbesserungen für alle freiwillig engagierten Menschen umzusetzen. Österreichs Freiwillige haben sich mehr Anerkennung verdient!“, so Lutschinger.
Zentrale Forderungen an eine künftige Bundesregierung und längst notwendige Schritte zur Weiterentwicklung des Freiwilligenwesens sind daher die Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsgesetzes, der Ausbau der Infrastruktur durch Freiwilligenzentren in jedem Bundesland, der Betrieb von digitalen Freiwilligenplattformen, die Einführung eines „Ehrenamt-Gütesiegels“ und vor allem die Bereitstellung einer einheitlichen Unfall- und Haftpflichtversicherung für alle ehrenamtlichen und freiwilligen Tätigkeiten in Österreich. Derzeit ist die Versicherung von Freiwilligen uneinheitlich entweder auf Landesebene oder auf städtischer Ebene geregelt. Im Hinblick auf das Thema Rechtssicherheit ist außerdem eine klare Abgrenzung ehrenamtlicher Tätigkeit von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung erforderlich.
„Ein Signal der Wertschätzung und Anerkennung wäre auch ein regelmäßiger Freiwilligenbericht des Sozialministeriums an das Parlament sowie die konsequente Erhebung der Freiwilligenzahlen durch die Statistik Austria.“, hebt Lutschinger hervor.
Rückfragehinweis:
Dr. Andreas Anker, Presse Fundraising Verband Austria
T: 0676/4214706, E: presse@fundraising.at