Wien, 2.7.2020. 700 Mio. Euro an Corona-Hilfsgeldern für den gesamten gemeinnützigen Sektor sowie für Kunst und Kultur hat die Bundesregierung Mitte Mai angekündigt. Heute haben Vizekanzler Werner Kogler und Bundesministerin Elisabeth Köstinger die Rahmenbedingungen des NPO-Unterstützungsfonds konkretisiert. Neben einem Fixkostenzuschuss erhalten österreichische NPOs zusätzlich einen Struktursicherungsbeitrag in der Höhe von 7% der Einnahmen des vergangenen Jahres. Ebenfalls werden unmittelbar durch COVID-19 verursachte Mehrkosten ersetzt.
Die COVID-19-Pandemie hat den Dritten Sektor mit seinen 250.000 Beschäftigten massiv getroffen und für viele Organisationen enorme Mehrkosten, u.a. für Schutzausrüstung, verursacht, während andere ihre Programme vorübergehend einstellen mussten und massive Einnahmenausfälle zu verkraften haben. Seit März warten die gemeinnützige Vereine und Organisationen auf die angekündigten Corona-Hilfszahlungen. Wie Vizekanzler Kogler und Bundesministerin Köstinger heute im Rahmen einer Pressekonferenz bekanntgegeben haben, können Anträge auf Unterstützung aus dem NPO-Unterstützungsfonds ab 8. Juli eingebracht werden. Die Förderung erfolgt in einer Mindesthöhe von 500 Euro und ist mit max. 2,4 Mio. Euro pro Organisation gedeckelt.
„Dass Fixkosten wie Miete und andere Infrastrukturkosten übernommen werden, ist extrem wichtig und hilft dabei, eine Ausdünnung der Vereinsvielfalt in unserem Land zu verhindern.“, so Dr. Günther Lutschinger, Geschäftsführer Fundraising Verband Austria.
Der Fundraising Verband Austria – Dachverband der österreichischen Spendenorganisationen – war als Teil des Bündnis für Gemeinnützigkeit in die Fachdiskussionen um die Rahmenbedingungen des NPO-Fonds involviert und begrüßt den Start des Förderprozesses.
„Wir appellieren an die Bundesregierung, die eingebrachten Anträge auf Unterstützung nun rasch zu bearbeiten, damit die Hilfsgelder ehest möglich dort angekommen, wo sie seit Ausbruch der Coronavirus-Pandemie dringend benötigt werden. Nur so kann die Existenz vieler gemeinnütziger Vereine abgesichert werden.“, betont Lutschinger und führt weiter aus: „Die Krise und der Schaden in den Vereinen sind noch nicht vorbei. Veranstaltungen sind weiter eingeschränkt ebenso wie erhöhte Kosten weiterhin anfallen. Daher ist es wichtig, dass sich der Betrachtungszeitraum des NPO-Fonds von 1. April bis 30. September 2020 erstreckt.“
Darüber hinaus können aber auch Kosten, die durch die Corona-Krise bereits ab 10. März entstanden sind, sowie Aufwendungen vor dem 10. März für abgesagte Veranstaltungen angerechnet werden.
Alle Informationen: https://npo-fonds.at/
Rückfragehinweis:
Dr. Andreas Anker
Presse Fundraising Verband Austria
T: 0676/4214706, E: presse@fundraising.at