Wien, 4.5.2021. Im Jahr 2009 wurde die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden in umfassender Form eingeführt. Seither hat sich das Aufkommen zugunsten gemeinnütziger Projekte auf derzeit 750 Mio. Euro mehr als verdoppelt. Heimische Bildungs-Organisationen profitieren davon nicht. Obwohl im Regierungsprogramm angekündigt, sind sie nach wie vor von der Spendenbegünstigung ausgeschlossen. Zuwendungen von Bildungsstiftungen werden im aktuellen Steuerrecht durch die Einhebung der Kapitalertragssteuer sogar doppelt beeinträchtigt. Angesichts der gravierenden Auswirkungen von COVID-19 auf die Bildungsgerechtigkeit, müssen dringend die politischen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit Organisationen bei der Bewältigung des großen Bedarfs nicht weiter behindert werden.
Im Gegensatz zu Universitäten, sind Spenden an Schulen und Bildungs-NPOs in Österreich nicht spendenbegünstigt, entsprechende Zuwendungen von Bildungsstiftungen werden darüber hinaus auch noch mit einer 27,5 prozentigen „Strafsteuer“ (= Kapitalertragssteuer) belegt. Das geltende Steuerrecht verhindert damit, dass Spenden für Bildungsprojekte in voller Höhe ihrem Zweck zukommen können. „Eine völlig paradoxe Gesetzeslage, die Österreichs Bildungseinrichtungen ungerechtfertigt gegenüber anderen Spendenzwecken benachteiligt!“, sind sich Günther Lutschinger, Geschäftsführer Fundraising Verband Austria, und andere NPO-Vertreter einig.
Doppelter Nachteil für Privatstiftungen
„Es ist nicht nachvollziehbar, warum bei der Bildung Spenden an Schulen in Nachbarländer oder im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit absetzbar sind, für Unterstützung an österreichischen Brennpunktschulen aber nicht. All diese Spenden sind gleichwertig wichtig und sollten auch so behandelt werden.“, bringt Ruth Williams, Generalsekretärin des Verbandes für gemeinnütziges Stiften, die gesetzliche Schieflage auf den Punkt. Diese kritisiert auch Andreas Treichl, Präsident des Forum Alpbach und Aufsichtsratsvorsitzender der ERSTE Stiftung, deren intensive Fördertätigkeit sich über ganz Mittel- und Osteuropa erstreckt. Er spricht in Bezug auf österreichische Stiftungen von einem doppelten Nachteil: „Die fehlende Spendenbegünstigung bei Zuwendungen an österreichische Bildungsprojekte belastet das Förderbudget von Privatstiftungen. Außerdem fällt bei Zuwendungen in Österreich die Kapitalertragssteuer an, bei vergleichbaren Projekten, die wir etwa in der Slowakei, in Ungarn oder Serbien fördern, aber nicht.“
Andreas Lechner, Generalsekretär der MEGA Bildungsstiftung, drängt angesichts dessen auf eine rasche Gesetzesänderung: „Zuwendungen von Stiftungen an österreichische Bildungseinrichtungen könnten bei einer steuerrechtlichen Gleichstellung mit Spenden an Universitäten wesentlich steigen. Durch Innovationsförderungen im Schulbereich könnten die durch Corona entstandenen Bildungsverluste abgefedert werden und wichtige Impulse für die Schule der Zukunft entstehen.“ Auf die Bildungskrise nach der Coronakrise verweist auch Walter Emberger, Gründer von Teach For Austria: „Angesichts der schwerwiegenden Auswirkungen der Pandemie auf die Bildungschancen für unsere Kinder und Jugendlichen muss jetzt der strukturpolitische Rahmen geschaffen werden, damit Bildungs-NPOs besser helfen können und nicht weiter ausgebremst werden. Wir brauchen alle verfügbaren Kräfte um der Bildungskrise entgegenzuwirken!“
35 Mio. Euro mehr für Bildung möglich
Dass die Ausdehnung der Spendenbegünstigung auf Bildungszwecke zu einer deutlichen Steigerung von privaten Zuwendungen an Schulen und gemeinnützigen Bildungsorganisationen führen wird, dabei sind sich die Experten sicher. EcoAustria rechnet in einer Studie im Auftrag des Verbandes für gemeinnütziges Stiften mit rund 35 Mio. Euro an zusätzlichen Spenden und Stiftungszuwendungen jährlich. Diesen würden lediglich Kosten von 10-15 Mio. Euro gegenüberstehen.
Was dies für die Arbeitspraxis von österreichischen Bildungsinitiativen bedeuten würde, zeigt Walter Emberger auf: „Teach For Austria rekrutiert aktuell 70 neue Lehrkräfte, die ab September an 62 sozial hoch oder sehr hoch belasteten Mittelschulen und Polytechnischen Schulen Österreichs unterrichten werden. Mit Einführung der Spendenbegünstigung könnten wir 20 weitere Lehrkräfte verpflichten und um 2.000 mehr Schülerinnen und Schüler erreichen. Jetzt, wo aufgrund der COVID-Auswirkungen gerade die Schülerinnen und Schüler besonders viel Unterstützung brauchen, muss die unsinnige Benachteiligung durch den Gesetzgeber endlich enden.“
Ein ähnliches Bild zeichnet auch Matthias Lovrek, Vorstand des Sozialunternehmens Sindbad, das sich mittels Mentoring für mehr Chancengerechtigkeit unter Jugendlichen engagiert: „Ein arbeitsloser Jugendlicher kostet den Staat in etwa 30.000 Euro pro Jahr. Mit Einführung der Spendenbegünstigung könnte Sindbad 150 Jugendliche aus Brennpunktschulen mehr auf ihrem Weg in die Arbeitswelt unterstützen. Schaffen nur 10 davon den Sprung in eine Lehre, so spart der Staat bereits mehr Geld als er mit der Besteuerung des Spendengeldes eingenommen hätte.“
Forderung: Lücke bei der Absetzbarkeit schließen
225 Mio. Euro an Spenden werden jährlich steuerlich geltend gemacht – das ist jeder dritte Spendeneuro. Rund 1 Mio. Österreicher nutzen die Absetzbarkeit. Nach wie vor gilt diese aber nur für bestimmte Bereiche. Neben Bildung sind auch Tierschutz und Sport per Gesetz ausgeschlossen. Von 750 Mio. Euro Gesamtspenden sind rund 94% oder 705 Mio. spendenbegünstigt. Rund 45 Mio. oder 6% verteilen sich auf nicht begünstigte Zwecke, deren Wachstum deutlich hinter den spendenbegünstigten Vereinen zurückbleibt. „Seitens der Spendenorganisationen fordern wir die Bundesregierung auf, diese Lücke endlich zu schließen, damit der gemeinnützige Sektor hierzulande weiter seine Aufgaben erfüllen kann. Was die Schulgeneration-Corona jetzt braucht, sind Investitionen in Bildung und mehr privates Engagement im Bildungsbereich. Die Politik muss dieses Engagement anregen, anstatt es zu verhindern!“, so Günther Lutschinger.
Rückfragehinweis:
Dr. Andreas Anker, Presse Fundraising Verband Austria
M: 0676 421 47 06, E: presse@fundraising.at