Wien, 3.5.2023. Vor über drei Jahren im Regierungsprogramm 2020-2024 festgelegt, wartet der Dritter Sektor in Österreich seither auf die Umsetzung der Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen, ihre Freiwilligen und ihre Spendenden. Beim heutigen Gemeinnützigen-Gipfel im Bundeskanzleramt präsentierten Bundeskanzler Nehammer und Vizekanzler Kogler ein Spektrum an wichtigen Maßnahmen, um das Freiwilligenwesen für die Zukunft abzusichern und auszubauen. Noch keine konkrete Ankündigung gab es zur lang erwarteten Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit für alle gemeinnützigen Vereine ebenso wenig wie zu verbesserten Rahmenbedingungen für gemeinnützig aktive Stiftungen.
Nach einem umfassenden Beteiligungs- und Diskussionsprozess plant die Bundesregierung, Freiwilligenarbeit durch wertschätzende Maßnahmen und moderne Rahmenbedingungen fit für die Zukunft zu machen. Beim heutigen Gemeinnützigen- und Ehrenamtsgipfel legten Kanzler Nehammer und Vizekanzler Kogler konkrete Verbesserungen auf den Tisch, wie Günther Lutschinger, Geschäftsführer Fundraising Verband Austria betont: „Österreichs Freiwilligenorganisationen und ihre 2,3 Millionen Helferinnen und Helfer dürfen sich auf eine umfassende Novellierung des Freiwilligengesetzes freuen. Eckpunkte sind der Ausbau der Freiwilligenzentren in jedem Bundesland, die Einführung eines Freiwilligenpreises sowie die gesetzliche Absicherung von Sozial-, Umwelt-, Friedens- und Gedenkdiensten im Ausland.“ Damit werden langjährige Forderungen des Fundraising Verband Austria, in dessen 345 Mitgliederorganisationen sich allein über 400.000 Freiwillige engagieren, in die Tat umgesetzt. „Dies ist ein sehr wichtiger Impuls, um den in vielen Organisationen sinkenden Freiwilligenzahlen entgegenzuwirken. Die umfassenden Wirkungsbereiche von Freiwilligen sind aus der Gesellschaft letztlich nicht wegzudenken“, fügt Lutschinger mit Verweis auf 14 Mio. ehrenamtliche Arbeitsstunden pro Woche hinzu.
Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit offen
2009 wurde die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden in Österreich eingeführt, allerdings weder umfassend noch nach einheitlichen Regeln. Während sich die Zuwendungen für begünstigte Spendenzwecke seit damals verdreifacht haben, konnten ausgeschlossene Bereiche ihr Wirken nur geringfügig ausdehnen. Dazu zählt ausgerechnet das essentielle Zukunftsthema Bildung, und damit die vielfältigen Förderprojekte in der Elementarpädagogik, der schulischen und außerschulischen Erziehung, der Aus- und Weiterbildung sowie der Erwachsenenbildung. „Menschen, die für Bildungsprojekte im Inland spenden, sind seit 14 Jahren im Nachteil, weil ihre Spenden nicht absetzbar sind. Die vom gesamten NPO-Sektor lang herbeigesehnte Ausweitung der Spendenbegünstigung wurde beim heutigen Gipfel zwar nicht konkretisiert, aber von Kanzler und Vizekanzler als nächster großer Schritt zu einem modernen Gemeinnützigkeitsrecht angekündigt“, zeigt sich Lutschinger zuversichtlich, dass die Bundesregierung eine faire Regelung der Absetzbarkeit noch heuer fixieren wird. Damit werden konkrete Verbesserungen für über eine Millionen Spendende hierzulande einhergehen.
Laut Kalkulation des Fundraising Verband könnten durch den Zugang zur Spendenbegünstigung allein für Bildungsprojekte noch im Jahr 2023 10-15 Mio. Euro mobilisiert werden, Mittel die in Zeiten des wachsenden Bildungsnotstands dringend benötigt werden. 5.000-8.000 Schülerinnen und Schüler mit Lernrückstand könnten damit in Österreichs engagierten Bildungsinitiativen zusätzlich betreut werden.
Rückfragehinweis:
Dr. Andreas Anker, Presse Fundraising Verband Austria,
M: 0676/4214706, E: presse@fundraising.at