INITIATIVE
Zeitspenden
Bei Zeitspenden handelt es sich um die unentgeltliche Bereitstellung zeitlicher Ressourcen für den gemeinnützigen Bereich. In Österreich sind derzeit rund 3,5 Millionen Menschen als Freiwillige für den guten Zweck im Einsatz, das sind 46% der Bevölkerung über 15 Jahre. Nur mit ihrer Hilfe können gemeinnützige Organisationen ihren Tätigkeiten nachkommen. Das freiwillige Engagement (oder Ehrenamt) stellt somit eine wichtige Stütze unserer Gesellschaft dar. Zusätzlich engagieren sich 36% österreichischer Unternehmen über Zeitspenden und leisten somit ebenfalls einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag.
Um auch diesen wichtigen Bereich des gemeinnützigen Sektors zu stärken, fungiert der FVA auch für das Freiwilligenwesen als Plattform und bietet eine Reihe an Weiterbildungs-, Informations- und Vernetzungsveranstaltungen an.
Unsere Aktivitäten
Zahlreiche Veranstaltungen wie Konferenzen, Symposien, Seminare, Webinare und Vernetzungstreffen bieten über das gesamte Jahr Möglichkeiten zur Information, Weiterbildung und zum Austausch. Die Veranstaltungen behandeln sowohl Themen des klassischen Freiwilligenengagements als auch Corporate Volunteering – das Engagement von Unternehmen durch Zeitspenden über ihre Mitarbeitenden. Auch durch politische Interessensvertretung trägt der FVA dazu bei, positive Rahmenbedingungen für Freiwilligenorganisationen zu schaffen.
Unser Veranstaltungsangebot für den Freiwilligenbereich
Freuen Sie sich auf viele spannende Seminare, Webinare und andere Veranstaltungen!
Freiwilliges Engagement
Die klassische Form der Zeitspende ist das freiwillige Engagement und bezeichnet den Einsatz von Privatpersonen für einen gemeinnützigen Zweck in ihrer Freizeit. Nach Schätzungen des Sozialministeriums leisten Österreichs Freiwillige wöchentlich 14 Millionen Arbeitsstunden. Das freiwillige Engagement der Österreicherinnen und Österreicher ist somit für alle gesellschaftlichen Bereiche substantiell. Daher hat es sich der FVA zur Aufgabe gemacht diesen so wichtigen Bereich zu stärken. Das Ergebnis ist ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm, unter anderem in enger Kooperation mit dem Sozialministerium sowie anderen wichtigen Stakeholdern im Freiwilligenwesen sowie ein Infopool mit wichtigen Adressen, Anlaufstellen und Materialien zum Download.
Der 3. Freiwilligenbericht ist da!
Hier findest du den gesamten Bericht, den das Sozialministerium Ende 2019 veröffentlicht hat, zum Download. Er enthält umfassendes Wissen, aktuelle Zahlen und Trends zum österreichischen Freiwilligenwesen.
NEU | Freiwilligenpauschale
Ein Schritt zu mehr Rechtssicherheit. Das Gemeinnützigkeitsreformgesetz ist nun seit 1. Jänner 2024 in Kraft und auch die Freiwilligenarbeit wird mit diesem Gesetz gefördert. Die Freiwilligenpauschale bietet gemeinnützigen Organisationen mehr Möglichkeit zur steuerfreien Entschädigung von Freiwilligen. Hierfür wurden im Einkommenssteuergesetz Freibeträge für die kleine und große Freiwilligenpauschale verankert (§ 3 Abs. 1 Z 42 EStG).
Webinar: Freiwilligenpauschale und Strafregisterbescheinigung | April 2024
Was ist die Freiwilligenpauschale? Wie kann ich diese nützen? Und was muss ich beachten? Wilfried Krammer (Deloitte Österreich) beantwortet die wichtigsten Fragen zur Freiwilligenpauschale.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
⬇️ Präsentation
Des Weiteren hat Wilfried Krammer, wie bereits im Vortrag angekündigt, Folien zu Körperschaften öffentlichen Rechts ergänzt und möchte darauf hinweisen, dass eine abschließende Beurteilung nur einzelfallbezogen erfolgen kann:
FAQ | Freiwilligenpauschale
Die Freiwilligenpauschale ermöglicht es gemeinnützigen Organisationen und gesetzlich anerkannten Kirchen oder Religionsgemeinschaften seit 01.01.2024 eine steuerfreie Entschädigung an freiwillig Tätige auszuzahlen. Es kann hierfür zwischen der „kleinen“ und „großen“ Freiwilligenpauschale unterschieden werden.
Die Freiwilligenpauschale kann von steuerbefreiten Vereinen und Körperschaften (gem. § 5 Z 6 KStG) ausgezahlt werden, welche gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke fördern und die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit (§§ 34 ff BAO) erfüllen.
Durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 (BGBl I Nr. 113/2024 vom 19.7.2024) kann die Freiwilligenpauschale auch für ehrenamtliche Tätigkeit, die für gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts erbracht werden, genutzt werden. Dies gilt rückwirkend für ehrenamtliche Tätigkeiten, welche ab 01.01.2024 erbracht wurden.
Die Tätigkeit muss ehrenamtlich und freiwillig sein, also nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses.
Die ehrenamtliche Tätigkeit muss für die ideelle Vereinssphäre oder einen unschädlichen Hilfsbetrieb (gem. § 45 BAO) erfolgen. Für Tätigkeiten in (begünstigungsschädlichen) Gewinnbetrieben ist die Zahlung einer steuerfreien Freiwilligenpauschale nicht möglich.
Die Freiwilligenpauschale ist nicht als Teil einer vertraglich geschuldeten Vergütung gedacht. Das heißt, die zugrundeliegende Tätigkeit wie auch die Zahlung muss freiwillig erfolgt sein. Insbesondere darf die Tätigkeit kein Dienstverhältnis begründen (vgl. beim Dienstvertrag: vorgegebene Arbeitszeiten, Anwesenheitspflicht, usw.), da sonst nicht nur Einkommensteuer-, sondern auch Sozialversicherungspflicht besteht.
Je nach Freiwilligenpauschale (“kleine” vs. “große”) können Entschädigungen für unterschiedliche Tätigkeiten ausbezahlt werden. Weitere Details unter FAQ 3. “Was ist der Unterschied zwischen der kleinen und großen Freiwilligenpauschale?”.
Die Freiwilligenpauschale wird einerseits hinsichtlich des höchstmöglichen Jahresbetrages als auch der befreiten Zuwendung pro Einsatztag unterschieden.
Es gibt zwei Arten der Freiwilligenpauschale:
Kleine Freiwilligenpauschale
- max. EUR 30,- pro Kalendertag bzw. EUR 1.000,- pro Kalenderjahr
- kann für alle ehrenamtlichen Tätigkeit ausbezahlt werden
- sofern der ehrenamtlich Tätige von der Körperschaft oder einer damit verbunden Körperschaft keine Reiseaufwandsentschädigungen gemäß Z 16 c und keine Einkünfte gemäß § 2 Abs. 3 Z 2 bis 4 oder 7 für eine weitere Tätigkeit, die eine vergleichbare Ausbildung oder Qualifikation erfordert, erhält
Große Freiwilligenpauschale
- EUR 50,- pro Kalendertag bzw. EUR 3.000,- pro Kalenderjahr
- vorausgesetzt, dass bestimmte Tätigkeiten für den Verein ausgeübt werden bzw. der Verein in diesem Bereich tätig ist (siehe dazu § 3 Abs 1 Z 42 lit b EStG 1988)
- Tätigkeiten, die mildtätigen Zwecken dienen (§ 37 BAO)
- Tätigkeiten zur Hilfestellung in Katastrophenfällen, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden (§ 4 Abs 4 Z 9 EStG)
- Tätigkeiten auf dem Gebiet der Gesundheitspflege, Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden-, oder Altenfürsorge (§ 8 Z 2 KommStG)
- Funktion als Ausbildner oder Übungsleiter (z.B. Chorleiter, Kapellmeister, Wissensvermittler im kulturellen und künstlerischen Bereich)
Hinweis: Das Freiwilligenpauschale wird pro „Einsatztag“ (= Kalendertag) berechnet. Wenn somit eine Tätigkeit in einer Nachtschicht ausgeführt wird, dann sind zwei Einsatztage zu rechnen.
Ja, das ist möglich. Wenn Sie Tätigkeiten für beide Pauschalen ausüben, darf in Summe jedoch der Höchstbetrag von EUR 3.000,- pro Kalenderjahr nicht überschritten werden.
Die Organisation muss Aufzeichnungen über die Auszahlungen an freiwillig Tätige führen (siehe FAQ 7). Werden die Höchstgrenzen überschritten, so liegen Einkünfte aus Leistungen gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 vor.
Ja, das ist möglich. Der Steuerfreibetrag bleibt aber bei EUR 1.000,- pro Person für die kleine Pauschale und EUR 3.000,- für die große Pauschale.
Die Pauschale kann an freiwillig Tätige in der Organisation ausgezahlt werden. Dies kann folgende Personen umfassen:
- Vereinsmitglieder
- Vereinsfunktionär*innen – insbesondere Vorstandsmitglieder
- aber auch sonst für den Verein freiwillig tätige Personen
Man muss also nicht Vereinsmitglied sein, um die Freiwilligenpauschale bekommen zu können.
Die Freiwilligenpauschale nicht für Tätigkeiten in Gewinnbetrieben ausbezahlt werden.
Anders als eine Aufwandsentschädigung, ist die Freiwilligenpauschale eine freiwillige Zuwendung durch den Verein, der keine realen Ausgaben seitens der Freiwilligen vorangegangen sein müssen. Es ist somit weder eine Honorarnote für eine Leistung (Stichwort „freiwillig“) noch eine Geltendmachung seitens der/des Ehrenamtlichen nötig.
Organisationen sind aber verpflichtet, die Tätigkeit und die Auszahlung zu dokumentieren. Auch für die Buchhaltung wir empfohlen, einen von dem*r Empfänger*in gegengezeichneten Beleg auszustellen.
Folgende Punkte sollte die Dokumentation bzw. der Beleg enthalten:
- Name Empfänger*in
- Geburtsdatum Empfänger*in
- Sozialversicherungsnummer Empfänger*in
- Wohnanschrift Empfänger*in
- Anzahl der Einsatztage
- Art der Tätigkeit gemäß „kleiner“ oder „großer“ Freiwilligenpauschale
- Höhe der zugewandten Freiwilligenpauschale
Überschreiten die Auszahlungen an ein und dieselbe Person die steuerfreien Höchstgrenzen (EUR 1.000,- bzw. EUR 3.000,-) muss die Organisation dies an das Finanzamt melden. Die Meldung erfolgt immer bis Ende Februar des Folgejahres. Die erstmalige Meldung ist somit per 28.02.2025 durchzuführen. Es soll bis zum Meldezeitpunkt ein entsprechendes amtliches Formular bereitgestellt werden.
Der/die Empfänger*in muss bei Überschreitung eine Steuererklärung abgeben, da der Überschreitungsbetrag als sonstige Einkünfte aus Leistungen gem § 29 Z 3 EstG 1988 zählt. Die sonstigen Einkünfte sind zur Gänze steuerpflichtig, wenn die jährliche Freigrenze von 220 Euro überschritten wird. Sonstige Einkünfte sind nicht sozialversicherungspflichtig.
Nein, es ist nicht möglich in einem Kalenderjahr von der gleichen Organisation oder einer mir ihr verbunden Körperschaft (Tochtergesellschaft) die Freiwilligenpauschale sowie eine PRAE zu beziehen.
Akademie der Zivilgesellschaft
Die Akademie der Zivilgesellschaft der VHS Wien unterstützt Menschen dabei, ihr eigenes ehrenamtliches Projekt in Wien zu starten oder ein bereits laufendes Projekt weiterzuentwickeln. Im Rahmen eines speziellen Lehrgangs eignen sich die Teilnehmer*innen für diese Zwecke wichtige Kompetenzen wie Teamleitung, Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit an. Zusätzlich gibt es einzelne spannende Veranstaltungen für Interessierte, beispielsweise im Rahmen der monatlichen Workshopreihe. www.zivilgesellschaft.wien
Ehrenamtsbörse
Die Ehrenamtsbörse des Wiener Hilfswerks ist eine Informations- und Beratungsstelle für Freiwillige im Raum Wien. Freiwillige können sich hier einerseits zu Engagementmöglichkeiten beraten lassen, andererseits finden Mitarbeiter*innen von Freiwilligenorganisationen hier auch aktuelle Informationen zum Freiwilligen-Managment. www.ehrenamtsboerse.at
European Volunteer Centre (CEV)
Das European Volunteer Centre ist ein Netzwerk von über 60 Organisationen, die sich der Förderung des Freiwilligen Engagements in Europa widmen. Unter anderem ist das Netzwerk verantwortlich für die Organisation von internationalen Freiwilligenkonferenzen in ganz Europa. www.europeanvolunteercentre.org
Freiwillig für Wien
Über die Vermittlungsplattform der Helfer Wiens können Freiwillige und Organisationen per Mausklick zueinander zu finden. Freiwilligenorganisationen können die Datenbank nutzen um aktuelle Engagementmöglichkeiten zu posten, Interessierte können nach ihrer zeitlichen Verfügbarkeit und ihren Interessen gezielt nach dem passenden Angebot suchen. diehelferwiens.wien.gv.at
Freiwilligenmesse
Der Verein Freiwilligenmessen bietet in Wien und St. Pölten Freiwilligenorganisationen die Möglichkeit, sich mit einem Stand auf der jährlichen Veranstaltung zu präsentieren. Die Freiwilligenmesse ist stets von Interessierten gut besucht und eignet sich auf Organisationsseite zur Gewinnung neuer Freiwilliger, Interessierte können sich hier über verschiedene Engagementmöglichkeiten informieren und in Kontakt mit den Organisationen treten. www.freiwilligenmesse.at
Freiwilligenweb
www.freiwilligenweb.at – Das Freiwilligenweb ist die Informations- und Serviceplattform des Sozialministeriums für den Freiwilligenbereich. Sie finden hier Informationen und Zahlen zum Österreichischen Freiwilligenwesen sowie zum Freiwilligengesetz, wichtige Termine und Engagementmöglichkeiten.
International Association for Volunteer Effort (IAVE)
Als globaler Zusammenschluss von Stakeholdern aus dem Freiwilligenwesen hat IAVE Mitglieder aus über 70 Ländern zu verzeichnen. Das weltweite Netzwerk hat es sich zur Aufgabe gemacht, freiwilliges Engagement zu fördern und für günstige Rahmenbedingungen einzustehen. Von großer Bedeutung für Vernetzung und Austausch ist die jährliche IAVE World Volunteer Conference, die stets um den Globus wandert. www.iave.org
IGFÖ
Die Interessensgemeinschaft Freiwilligenzentren Österreich ist ein Zusammenschluss von Freiwilligenzentren, -agenturen und -börsen in Österreich. Hier finden Sie nicht nur alle Freiwilligenzentren Österreichs, sondern auch Informationen zur regelmäßig stattfindenden Bildungswerkstatt – einer spannenden Veranstaltung für im Freiwilligenwesen tätige Interessierte. www.freiwilligenzentrum.at
Lehrgänge für Freiwilligenkoordination und Management von Ehrenamtlichen
Um die Professionalisierung des Freiwilligen-Managements voranzutreiben, bieten verschiedene Einrichtungen in ganz Österreich Lehrgänge an, in denen die Kernkompetenzen dieses Aufgabenbereichs vermittelt werden. Hier finden Sie einige dieser Angebote (kein Anspruch auf Vollständigkeit).
Wien
Salzburg (Freiwilligenzentrum)
Salzburg (St. Virgil)
Netzwerk Freiwilligenkoordination
Das Netzwerk Freiwilligenkoordination setzt sich für ein zeitgemäßes, professionelles Freiwilligenmanagement ein. Regelmäßige Treffen der Mitglieder, die alle in verschiedenen Organisationen als Koordinator*innen/Manager*innen von freiwilligem Engagement tätig sind, tragen über den Austausch untereinander zu einer professionellen Arbeitsweise und hohen Qualitätsstandards in der Freiwilligenkoordination bei. www.freiwilligenkoordination.at
Unabhängiges Landesfreiwilligenzentrum (ULF)
Das in Linz angesiedelte Freiwilligenzentrum ULF ist nicht nur in der Vermittlung von Freiwilligen tätig, sondern hat ein reiches Angebot an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen für Freiwillige und Mitarbeiter*innen gemeinnütziger Organisationen im Programm. Das umfangreiche Online-Infopool bietet mit zahlreichen Vorlagen, Leitfäden, Studien und nützlichen Links Freiwilligenorganisationen Hilfe und Orientierung für ihre Arbeit. www.ulf-ooe.at/
Der 3. Freiwilligenbericht bietet umfassendes Wissen zum Thema freiwilliges Engagement.
Lesen Sie im Bericht warum Organisationen neue Strategien zur Förderung von Engagierten brauchen, warum die Digitalisierung das Freiwilligenengagement verändert und wie Mikrovolunteering neue Möglichkeiten schaffen kann. Hier gelangen Sie zum Bericht.
Corporate Volunteering
Im Bereich der Zeitspenden nehmen auch Unternehmen vermehrt ihre gesellschaftliche Verantwortung wahr und setzen sich unter anderem in Form des sogenannten Corporate Volunteering für den guten Zweck ein. Unternehmen engagieren sich über ihre Mitarbeiter*innen, die – meist innerhalb ihrer Arbeitszeit – ihre Zeit oder ihr Know-how einer gemeinnützigen Organisation zur Verfügung stellen.
In Österreich engagieren sich zwar rund 36 % der Unternehmen im Rahmen von Corporate Volunteering Projekten, allerdings besteht noch viel Potenzial. Der Fundraising Verband Austria möchte im Rahmen der Initiative Zeitspenden sowohl Unternehmen als auch NPOs animieren, verstärkt die Zeitspende als Form der Unternehmenskooperation strategisch zu nutzen, denn die positiven Effekte auf alle Beteiligten sind beachtlich. Erfahren Sie hier, wie Sie mit Corporate Volunteering eine Win-Win-Situation schaffen.
Weitere Informationen zu Corporate Volunteering finden Sie auf der Seite unserer Initiative Wirtschaft hilft.
Sie haben noch Fragen?
Gerne stehen wir Ihnen telefonisch, persönlich sowie per Email für Ihre Fragen zur Verfügung.