Wien, 10.12.2020. Seit Anfang Juli können von der Corona-Krise betroffene gemeinnützige Organisationen Anträge auf Unterstützung aus dem mit 700 Mio. € dotierten NPO-Unterstützungsfonds einbringen. Zunächst bis Ende September begrenzt, hat die Bundesregierung heute eine Ausdehnung des Betrachtungszeitraums bis Jahresende beschlossen. Zugleich wird der Fonds um weitere 250 Mio. € aufgestockt. Der Dachverband der Spendenorganisationen begrüßt diesen wichtigen Schritt zur Sicherung des Dritten Sektors und fordert, die im Regierungsprogramm angekündigte Ausdehnung der Spendenabsetzbarkeit rasch umzusetzen.
Die COVID-19-Pandemie hat auch viele gemeinnützige Vereine und Organisationen hierzulande an den Rand ihrer Existenz gedrängt. Um ihr Fortbestehen, ihre wichtigen Leistungen für die Gesellschaft und die Arbeitsplätze von über 250.000 Beschäftigten zu sichern, hat die Bundesregierung den NPO-Unterstützungsfonds ins Leben gerufen. Seit 8. Juli können Anträge auf Unterstützung eingebracht werden. Die Förderung erfolgt in einer Mindesthöhe von 500 Euro und ist mit max. 2,4 Mio. Euro pro Organisation gedeckelt. Fixkosten wie Miete und andere Infrastrukturkosten werden dabei ebenso wie Corona bedingte Mehrkosten ersetzt. Der Betrachtungszeitraum war bis zuletzt auf April bis September 2020 begrenzt. „Der heutige Nationalratsbeschluss zur Ausweitung des Unterstützungszeitraums bis Jahresende ist angesichts des zweiten Lockdowns und der anhaltenden Einschränkungen ein wichtiger Schritt zur Absicherung des vielfältigen Dritten Sektors in Österreich.“, betont Günther Lutschinger, Geschäftsführer Fundraising Verband Austria.
Einheitliche Regelung der Spendenabsetzbarkeit überfällig
Im Regierungsprogramm 2020-2024 wurde neben besseren Rahmenbedingungen im Freiwilligensektor auch eine Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit festgeschrieben. Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen ist die Bundesregierung bislang säumig. Dabei würde sich eine einheitliche Absetzbarkeit für alle Spendenzwecke sehr positiv auf das Spendenaufkommen zugunsten wohltätiger Zwecke auswirken, weiß Günther Lutschinger: „Von zuletzt 725 Mio. Gesamtspenden in Österreich sind 94% durch die Absetzbarkeit steuerlich begünstigt. Wichtige gesellschaftliche Anliegen wie Bildung und Tierschutz schließt der Gesetzberger jedoch bislang aus. Eine Ungerechtigkeit, die notwenige Projekte in diesen Bereichen massiv blockiert.“ Dabei könnte etwa die Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf Bildung laut Eco Austria-Studie jährlich 35 Mio. Euro mehr für gemeinnützige Projekte in diesem Bereich bringen – Spendengeld, das gerade angesichts des drohenden Bildungsnotstands eine wichtige Stütze darstellen könnte.
„Auch im gemeinnützigen Stiftungssektor wird das Potential durch das Fehlen langfristig positiver Rahmenbedingungen gedrosselt.“, führt Lutschinger aus und ergänzt: „Die mit Ende 2020 auslaufende Begünstigung von gemeinnützigen Stiftungszuwendungen wurde von der Bundesregierung nun verlängert, allerdings wieder nur um ein Jahr. Das ist leider keine nachhaltige Lösung, die den Stiftungsstandort Österreich beflügelt.“
Alle Informationen zum NPO-Unterstützungsfonds: https://npo-fonds.at/
Rückfragehinweis:
Dr. Andreas Anker, Presse Fundraising Verband Austria
T: 0676/4214706, E: presse@fundraising.at