Wien, 14. Dezember 2023. Heute hat der Nationalrat das Gemeinnützigkeitsreformgesetz beschlossen. Auf Anregung des Fundraising Verband Austria und des Bündnis für Gemeinnützigkeit wurden Bedenken aus der NPO-Szene im parlamentarischen Prozess noch aufgegriffen und wichtige Verbesserungen vorgenommen. Per 1.1.2024 tritt somit die größte Reform zugunsten gemeinnütziger Organisationen, ihrer Spendenden und freiwillig engagierter Menschen in der Geschichte Österreichs in Kraft.
„Ob humanitäre Hilfe, Förderung der Bildung, Tier- und Umweltschutz oder der Einsatz für die Menschenrechte, per 1. Jänner 2024 werden alle gemeinnützigen Anliegen durch Zugang zur Spendenabsetzbarkeit gleichgestellt“, bringt Günther Lutschinger, Geschäftsführer Fundraising Verband Austria, den zentralen Punkt der Reform auf den Punkt.
„Darüber hinaus profitieren Non-Profit-Organisationen vom umfassenden Reformpaket in Form von weniger Bürokratie, einfacheren Verfahren, mehr Wertschätzung für das Ehrenamt und attraktiven Rahmenbedingungen für gemeinnützig aktive Stiftungen. Alles in allem erstklassige Voraussetzungen für mehr philanthropisches Engagement“, ergänzt Philanthropie-Expertin Ruth Williams, die Lutschinger ab 1.1.24 als Geschäftsführerin nachfolgt. Unter anderem bringt die Reform eine Verkürzung der Wartezeit auf den erstmaligen Absetzbarkeitsbescheid von drei Jahre auf ein Jahr und die automatische Verlängerung, anstatt eines jährlichen Neuantrags – wesentliche Erleichterungen für alle gemeinnützigen Organisationen des Landes!
Laut Einschätzung des BMF könnten durch das Gesetz bis zu 45.000 Vereine Zugang zur Spendenbegünstigung erhalten. Aktuell stehen erst 6.000 Einrichtungen auf der Liste des BMF, davon ca. 4.500 Freiwillige Feuerwehren. 2,1 Millionen Spendende werden erstmals ihre Spende geltend machen können. Etwaige Bedenken im Hinblick auf die Gültigkeit der Absetzbarkeit von Spenden im kommenden Jahr räumt Günther Lutschinger aus: „Das Gemeinnützigkeitsreformgesetz tritt per 1. Jänner in Kraft. Auch wenn ein Verein den Absetzbarkeitsbescheid erst später erhält, werden trotzdem alle Spenden ab Jahresbeginn anerkannt. Somit geht keine Spende steuerlich verloren!“ Zudem wurde im endgültigen Gesetzestext eine seit Jahren bestehende verfassungswidrige Lücke geschlossen und damit Rechtssicherheit geschaffen: Bei einer etwaigen Aberkennung der Spendenabsetzbarkeit bzw. der Gemeinnützigkeit wird künftig eine aufschiebende Wirkung im Rechtsmittelverfahren eingeräumt.
„Zu den Spendenzielen, die ab 2024 erstmals Zugang zur Spendenbegünstigung erhalten, zählt insbesondere die Förderung der Bildung im Inland – ein wichtiger Schritt angesichts des derzeitigen Bildungsnotstands“, erklärt Günther Lutschinger und verweist auf die aktuelle Spendenmarktstudie, wonach 42% der Österreicherinnen und Österreicher, unter der Voraussetzung der Absetzbarkeit, bereit wären, für Bildungszwecke zu spenden. Daran anschließend, betont Walter Emberger, Teach for Austria: „Über 22.000 Kinder und Jugendliche pro Jahrgang haben in Österreich Förderbedarf. Damit sie möglichst umfassend und flächendeckend unterstützt werden können, benötigen die engagierten heimischen Bildungsinitiativen 120 bis 200 Millionen Euro pro Jahr an privaten Mitteln“, blickt Emberger erwartungsvoll in das Jahr 2024.
Rückfragehinweis:
Fundraising Verband Austria, Pressearbeit: Dr. Andreas Anker, M: 0676 421 47 06, E: presse@fundraising.at