Wien, 30. November 2023. Das mit Jahreswechsel in Kraft tretende Gemeinnützigkeitsreformgesetz bedeutet für gemeinnützige Vereine hierzulande weniger Bürokratie, mehr Wertschätzung für das Ehrenamt und eine langfristig attraktive Perspektive für Stiftende. Vor allem aber bringt das Gesetz, nach kleinen und großen Erweiterungsschritten über die vergangenen 40 Jahre, endlich die Spendenabsetzbarkeit für alle gemeinnützigen Zwecke. Insbesondere Spenden für das zentrale Zukunftsthema Bildung werden erstmals steuerlich anerkannt.
Heute haben Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Magnus Brunner das Gemeinnützigkeitsreformgesetz im Detail vorgestellt. Kern des Pakets ist die Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf jede Spende, unabhängig vom Wirkungsbereich einer NPO. Damit haben der bislang stark eingeschränkte Bereich Kunst & Kultur sowie gänzlich ausgeschlossene Zwecke, wie Sport und Bildung, zum ersten Mal vollen Zugang zum Vorteil der Begünstigung.
„Mit der Spendenabsetzbarkeit erhalten Spendende bis zu 50 Prozent ihrer Spende vom Finanzamt zurück. Diesen Vorteil geben viele in Form einer höheren Spende an die gemeinnützige Organisation weiter. Auf diesen Effekt hoffen ab 2024 auch die zahlreichen wertvollen Sportvereine und Bildungsinitiativen Österreichs“, erklärt Günther Lutschinger, Geschäftsführer Fundraising Verband Austria. Laut Einschätzung des BMF könnten durch das Gesetz bis zu 45.000 Vereine Zugang zur Spendenbegünstigung erhalten. 2,1 Millionen Spendende werden davon profitieren. Kritik am Gesetzesentwurf kann Lutschinger nicht nachvollziehen, wurden doch in der Begutachtung wichtige Punkte aufgegriffen. „Das Gesetz stellt keine Verschlechterung gegenüber dem aktuellen Rechtsbestand dar, sondern schafft in vielen Bereichen mehr Rechtssicherheit“, so Lutschinger abschließend.
Bildungsnotstand entgegenwirken
Monatelang geschlossene Schulen in Zeiten der Pandemie und ein chronischer Mangel an Lehrkräften quer durch Österreich haben deutliche Spuren im heimischen Bildungswesen hinterlassen und finden ihren Niederschlag in internationalen Kompetenztests. Österreichs vielfältige Bildungsorganisationen, wie Teach for Austria oder Sindbad, und Stiftungen, wie die MEGA-Bildungsstiftung, können durch die Spendenabsetzbarkeit für Bildungszwecke einen noch größeren Beitrag leisten, sind dabei aber natürlich von der Gunst Spendender abhängig. Über 22.000 Kinder und Jugendliche pro Jahrgang haben in Österreich Unterstützungsbedarf. Damit sie möglichst umfassend und flächendeckend gefördert werden können, benötigen die engagierten Bildungsinitiativen des Landes 120 bis 200 Mio. Euro pro Jahr an privaten Mitteln. Laut ECOAustria-Studie sind allein beim Spenden für Bildung durch die Absetzbarkeit zusätzlich mindestens 30-40 Mio. Euro pro Jahr an Zuwendungen zu erwarten – ein deutlicher Zuwachs. Zahlreiche wichtige Förderprojekte in der Elementarpädagogik, der schulischen und außerschulischen Erziehung, der Aus- und Weiterbildung sowie der Erwachsenenbildung werden davon profitieren.
Für gemeinnützig aktive Stiftungen bringt das Reformgesetz endlich ein dauerhaftes Recht auf Spendenbegünstigung, eine Aufhebung der Deckelung steuerwirksamer Zuwendungen, die Vortragsfähigkeit der Begünstigung und Flexibilität bei der Mittelverwendung je nach Hilfsbedarf. All diese Verbesserungen können den Stiftungssektor ähnlich beflügeln wie die Novellierung des Gemeinnützigkeitsgesetzes 2015, wonach über 100 neue gemeinnützige Stiftungen gegründet wurden.
Rückfragehinweis:
Dr. Andreas Anker, Presse Fundraising Verband Austria
M: 0676 421 47 06, E: presse@fundraising.at