Webinar
Vereinstalk COVID-19: Verlängerung des NPO-Fonds
- Datum: 08.04.2021
- Uhrzeit: 14.00-16.00 Uhr
- Preis: Kostenlos
- Ort: Online via Zoom*
Der „Vereinstalk COVID-19“ geht in die nächste Runde!
In dieser Ausgabe widmen wir uns dem 2. NPO Unterstützungsfonds, dem neuen „NPO-Lockdown-Zuschuss“ sowie dem Thema Bilanzierung von COVID-19-Hilfsmaßnahmen im Jahresabschluss 2020.
2. NPO-UNTERSTÜTZUNGSFONDS und NPO-LOCKDOWN-ZUSCHUSS – Antragstellung ab sofort möglich
Aus dem 2. NPO-Unterstützungsfonds stehen weitere EUR 700 Mio. für die Unterstützung von Non-Profit-Organisationen (NPO) in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zur Verfügung. Sie steht all jenen zu, die durch die Covid-19-Krise im 4. Quartal 2020 Einnahmenausfälle hinnehmen mussten.
Eine Antragstellung an den NPO-Unterstützungsfonds ist seit dem 5.3.2021 bis zum 15.05.2021 über die elektronische Plattform des AWS möglich.
Antragsberechtigt sind
- steuerlich gemeinnützige Organisationen im Sinne der Bundesabgabenordnung (gem. Verein, gem. GmbH, gem. Privatstiftung, Stiftung nach BStFG),
- freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände,
- gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie
- Beteiligungsorganisationen. Das sind Rechtsträger, an denen die zuvor genannten Einrichtungen mehrheitlich beteiligt sind.
Der Zuschuss wird für bestimmte förderbare Kosten (Miete, Betriebskosten, frustrierte Aufwendungen für abgesagte Veranstaltungen, Covid-19-bedingte Kosten) gewährt. Zusätzlich wird eine pauschale Abgeltung in Form eines Struktursicherungsbeitrages in Höhe von 7 % der Einnahmen des Jahres 2019 gewährt, wobei die gesamte Zuschusshöhe mit dem Einnahmenausfall begrenzt ist.
Zusätzlich wird ein NPO-Lockdown-Zuschuss für gemeinnützige Vereine in besonders betroffenen Branchen (zB Sportvereine, Kunst und Kultureinrichtungen, Kultur- Sport und Freizeitunterricht) gewährt, welcher sich an den Einnahmen des 4. Quartals 2019 orientiert. Abhängig von der Branchenzugehörigkeit kommen unterschiedliche Umsatz-Ersatzraten zur Anwendung. In bestimmten Fällen ist der Antrag von einem Wirtschaftsprüfer/Steuerberater zu bestätigen.
*Zoom ist ein Videokonferenz-Tool, mit dem Sie online über Ihren PC/Laptop oder Mobilgerät an diesem Forum teilnehmen können. Alle weiteren Informationen erhalten Sie bei der Anmeldung.
Die AGB zur Veranstaltung finden Sie hier.
Diese Veranstaltung findet in Kooperation mit der BDO Österreich & dem Verein für gemeinnütziges Stiften statt.
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