Wien, 24.1.2022. Als „Welttag der Bildung“ soll der 24. Jänner die Schlüsselrolle von Bildung für die Verwirklichung von inklusiven, chancengerechten und nachhaltigen Gesellschaften betonen. In Österreich wird zivilgesellschaftliches Engagement für mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung seitens der Politik aber bis heute konsequent blockiert. Während die meisten gemeinnützigen Initiativen seit 2009 spendenbegünstigt sind und mit wachsenden Spenden kontinuierlich mehr Gutes bewirken können, ist der Bildungsbereich durch eine unfaire Gesetzeslage ausgeschlossen. Eine völlig unverständliche Situation für NPO-Vertreter ebenso wie für Spender: Laut aktueller Public Opinion-Studie hält es fast 50% der Bevölkerung für wichtig, dass auch Spenden zur Bildungsförderung in Österreich absetzbar sind.
In fast allen europäischen Ländern sind Zuwendungen für die Förderung der Bildung steuerlich absetzbar – ein wesentlicher Anreiz für ein höheres Spendenaufkommen. Nicht begünstigt sind Bildungsspenden unter anderem in der Türkei, in Bangladesch und in Österreich. „Seit der Einführung der Spendenabsetzbarkeit 2009 wartet der Dritte Sektor auf eine lückenlose und alle gemeinnützigen Anliegen gleich behandelnde Gesetzesregelung. Dass die heimische Legislative unter anderem die Bildung nach wie vor ausschließt, ist ein Armutszeugnis.“, hält Günther Lutschinger, Geschäftsführer Fundraising Verband Austria fest, und fügt hinzu: „Gerade jetzt, in Zeiten des Bildungsnotstands, könnten mit zusätzlichen Spenden wichtige Förderprojekte in der Bildung, beispielsweise zur Unterstützung lernschwacher Kinder, realisiert werden.“
Dass eine rasche Ausdehnung der Spendenbegünstigung durch die Bundesregierung noch 2022 sehr wichtig wäre, um die Bildungskrise einzudämmen, betont auch Ruth Williams, Generalsekretärin Verband für gemeinnütziges Stiften und macht deutlich: „Gerade gemeinnützig aktive Stiftungen könnten wichtige Mittel für die engagierten Projekte von Bildungs-NPOs hierzulande bereitstellen, stoßen aber auf einen doppelten Nachteil in der Gesetzgebung: Neben der fehlenden Absetzbarkeit müssen sie auch noch 27,5% ihrer Zuwendungen durch die fehlende KESt-Befreiung an die Finanz abgeben.“
Österreicher wünschen sich Spendenbegünstigung für Bildung
Wie gering das Verständnis in der Bevölkerung für die Ungleichbehandlung verschiedener gemeinnütziger Bereiche ist, zeigt eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Fundraising Verband Austria und des Verbandes für gemeinnütziges Stiften. Demnach finden es fast die Hälfte der Österreicher wichtig, dass auch Spenden zur Förderung der Bildung abgesetzt werden können. 42% würden Bildungszwecke unter der Voraussetzung der Absetzbarkeit mit ihren Spenden unterstützen. Dieses große Potential wird derzeit leider gehemmt. Der Fundraising Verband Austria appelliert daher an die Bundesregierung, 2022 endlich Chancengleichheit herzustellen und die Absetzbarkeit auf alle gemeinnützigen Anliegen auszuweiten.
Rückfragehinweis:
Dr. Andreas Anker, Presse Fundraising Verband Austria
T: 0676/421 47 06, E: presse@fundraising.at